zurück

PDF  

AGBs des Veranstalters China Tours




Sehr geehrter Reisegast,

die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (dem Reiseteilnehmer) und uns (dem Reiseveranstalter). Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch.



1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder durch andere Fernkommunikationsmittel zugestellten Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung durch eine Eingangsbestätigung auf elektronischem Wege, die noch keine Annahme des Buchungsauftrages darstellt. Über den Vertragsschluss informieren wir Sie mit der Reisebestätigung, die wir Ihnen direkt oder über den Vermittler (z. B. ein Reisebüro) aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von uns vor, das Sie innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande.

1.2 Der Anmelder haftet für alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Sonderleistungen (Einzelzimmer, Anschlussflüge, extra Ausflüge u. a.), zusätzliche Vereinbarungen und individuelle Abreden oder Zusicherungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie mit der Anmeldung gebucht und von uns ausdrücklich (i. d. R . per Reisebestätigung) bestätigt worden sind.

1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die über die Reiseausschreibung oder unsere Reisebestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

1.5 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns heraus-gegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in bar oder durch Überweisung zu zahlen. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Überweisende die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Allgemeine Reisebedingungen

2.2 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden teilweise oder vollständig trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung durch uns nicht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend der Rücktrittsentschädigung in Ziffer 5.2 zu verlangen.

2.3 Versicherungsprämien für eine Reiseversicherung (z. B. Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchsversicherung, Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe, Reisegepäck-Versicherung) sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung fällig und in der Regel nach Vertragsschluss in voller Höhe unabhängig vom Reisepreis zu zahlen. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z. B. Visagebühren) werden, sobald Sie uns mit der Visabeantragung beauftragt haben, gesondert in Rechnung gestellt.

3. Leistungen und Preise, Preisänderung vor Vertragsschluss

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen in der Reiseausschreibung sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Werden auf Wunsch des Kunden individuelle Änderungen und Abreden bei einer Reise vorgenommen, so ergibt sich unsere Leistungsverpflichtung aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und den dort verbindlich aufgeführten Leistungen.

3.2 Die im Prospekt genannten Reisepreise sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir können jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung dieses Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, eine Preisanpassung zu erklären, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde wird vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-gebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen.

4.4 Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Wir empfehlen jedoch dringend, sich ca. 48 Stunden vor der Abreise vor dem Hin- und Rückflug die genauen Flugzeiten bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder der Reiseleitung persönlich rückbestätigen zu lassen. Dies wird von einigen Fluggesellschaften darüber hinaus ausdrücklich verlangt.

5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen und dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch konkret oder pauschalisiert berechnen. Er kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden im Verhältnis zum Reisebeginn, wie folgt verlangen:

A: Bei Standardpauschalreisen

• Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• vom 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 %
• vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
• vom 06. bis 3. Tag vor Reiseantritt 55 %
• vom 2. Tag an bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt 75 %

B: Bei Schiffsreisen / Kreuzfahrten mit mindestens zwei Übernachtungen

• Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
• vom 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 60 %
• vom 13. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
• am Abreisetag oder bei Nichtantritt 90 %

Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und werden in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

5.3 Ein Anspruch auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) besteht nicht. Werden Umbuchungen (z. B. geringfügige Änderungen des Reiseprogramms) dennoch auf Wunsch des Kunden vorgenommen, so sind diese nur bis zum 46. Tag vor Reiseantritt möglich. Für derartige Umbuchungen berechnen wir ein Umbuchungsentgelt von € 30,– je Umbuchungsvorgang. Es steht dem Reisenden frei, uns nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehend genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ansonsten sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen des 5.1 und 5.2 sowie bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß vom Reiseveranstalter angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

7. Rücktritt des Reiseveranstalters, Kündigung des Reiseveranstalters

7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die MTZ beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

7.2 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sich sonst stark vertragswidrig verhält, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Körperschäden sind, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunden beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.

9.2 Wir haften nicht für Angaben in von uns nicht hergestellten Prospekten von Leistungsträgern, z. B. Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte Dritter.

9.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. fakultative Angebote örtlicher Agenturen und Veranstalter, zusätzliche Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Sonderveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften natürlich für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

10. Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Mitwirkung des Reisenden

10.1 Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine lokale Vertragsagentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, wendet sich der Reisende an den Reiseveranstalter (Kontaktadressen und Telefonnummern entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen). Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

10.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Reisenden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

10.4 Der Reisende ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

10.5 Der Reisende hat den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von uns mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur unter der unten stehenden Adresse des Reiseveranstalters erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, für die Geltendmachung von reisevertraglichen Gewährleistungsansprüchen ebenfalls innerhalb der vorgenannten Monatsfrist.

11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11.3 Reiseleiter oder Agenturen und Reisebüros sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

11.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

12. Streitschlichtung

Die Firma China Tours Hamburg CTH GmbH ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Versicherungen

13.1 Sicherungsscheingeber (Insolvenzversicherer) für den Reiseveranstalter ist die R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder nach § 651k  GB gegen Insolvenz abgesichert.

13.2 Der Reiseteilnehmer kann über den Reiseveranstalter eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg abschließen. Ansprüche aus einem solchen Versicherungsvertrag kann nur der Reiseteilnehmer gegen den Versicherer verfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.

14. Pass- und Visumerfordernisse, behördliche Gesundheitsvorschriften, Reisedokumente

14.1 Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und behördliche Gesundheitsvorschriften (z. B. behördlich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc). vorliegen.

14.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst  verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

14.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde uns beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haften wir nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, es sei denn, dass wir gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet haben. Grundsätzlich werden Visa von uns nur für einzelne Reiseteilnehmer beantragt. Sollten Sie eine vorgezogene Beantragung wünschen, so muss diese mit uns abgestimmt werden und ist nicht in jedem Fall möglich. Reiseunterlagen können bei uns abgeholt werden. Der Versand von Reiseunterlagen erfolgt ohne besondere Vereinbarung unversichert auf Risiko und Wunsch des Kunden. Wünschen Sie eine besondere Art und Weise des Versandes von Reiseunterlagen, Visa oder von Pässen (z. B. versicherte Übersendung, Expresslieferung), so tragen Sie nach vorheriger Information über die anfallenden Kosten diese gesondert.

14.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich selbst über den in Ziffer 14.1 genannten Umfang unserer Informationen hinaus Informationen über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxenmaßnahmen rechtzeitig einholen sollten. Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden dazu, ob Ihre physische Konstitution die Teilnahme an der Reise erlaubt. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an Info@ChinaTours.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss der Reise-veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/ werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt.

17.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.




Veranstalter:
China Tours Hamburg CTH GmbH

Wandsbeker Allee 72
22041 Hamburg



Stand: Juli 2017


 
PDF