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AGBs des Veranstalters Ameropa Reisen GmbH




Allgemeine Reisebedingungen der Ameropa-Reisen GmbH für Buchungen ab 1.7.2018


Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Ameropa-Reisen zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages, soweit der Vertragsschluss nach dem 30.06.2018 erfolgt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Einzelleistungen behandeln wir im Interesse unserer Kunden als Pauschalreisen und geben dafür auch Sicherungsscheine aus. Bitte beachten Sie die besonderen Vereinbarungen für Einzelleistungen.



1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Kunden


1.1


Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig. Grundlage dieses Angebots und Ihrer Buchung sind die Beschreibung des Angebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.


1.2

Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.


1.3

Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Ameropa-Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die von Ameropa-Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.


1.4

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung sind Sie 7 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.


1.5

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblichist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Ameropa-Reisen bei Ihnen zu Stande, der auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.

h) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.


1.6

Gruppenbuchungen ab 8 Personen können nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.


1.7

Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten besteht kein Widerrufsrecht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Ameropa-Reisen Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen Ameropa-Reisen nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.



2. Bezahlung


2.1


Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen zu leisten haben, wird Ihnen mit der Reisebestätigung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor dem Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort fällig (ohne Aufteilung in Anzahlung/ Restzahlung).


2.2

Die für die Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden Ihnen in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Produktes und Vertriebsweges vor Abgabe Ihres Buchungsauftrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht. Für die im Einzelfall angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gelten die nachfolgenden Maßgaben:

a) Sofern Ihnen Barzahlung im Reisebüro angeboten wird, ist die Restzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Eine Barzahlung bei Onlinebuchung ist nicht möglich.

b) Bitte beachten Sie, dass für alle nachfolgenden Zahlungsarten der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.

c) Sofern Ihnen die Bezahlung mittels SEPA Lastschriftmandat angeboten wird, wird für diese SEPA Lastschriftmandate eine verkürzte Prenotifikation-Frist von 2 Tagen vereinbart. Über den Lastschrifteinzug werden Sie mit der Reisebestätigung informiert.

d) Sofern Ihnen die Bezahlung mit MasterCard oder VISA angeboten wird, muss die Kreditkarte bei Bezahlung im Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden.


2.3

Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.



3. Leistungen


3.1


Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa Reisen herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.


3.2

Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder all inclusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.



4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen; Preisänderungen (Preiserhöhung / Preissenkung) nach Vertragsschluss


4.1


Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Ameropa-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.


4.2

Ameropa-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträer (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.


4.3

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Ameropa-Reisen eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.


4.4

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Ameropa-Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


4.5

Preisänderungen (Preiserhöhung / Preissenkung) nach Vertragsschluss

4.5.1
Ameropa-Reisen behält sich die Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss von bis zu 8% des Reisepreises unter gleichzeitiger Einräumung eines Preissenkungsrechtes für Sie gemäß Ziffer 4.5.2 vor, soweit die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sind: Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Ameropa-Reisen wird Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

4.5.2
Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.5.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Ameropa-Reisen zu erstatten. Ameropa-Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und wird Ihnen auf Ihr Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5.3
Ziffer 5.4 gilt entsprechend.



5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten


5.1


Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt in Textform zu erklären.


5.2

Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa Reisen eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


5.3

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch Ameropa-Reisen zu begründen ist. Ameropa-Reisen hat bei der Berechnung der Entschädigung unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktritts erklärung wie folgt berechnet:

5.3.1 Standard-Gebühren

A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 29. Tag bis 22. Tag 30 %,
ab 21. Tag bis 15. Tag 40 %,
ab 14. Tag bis 7. Tag 65 %,
ab 6. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

B. Bei Ferienwohnungen und -häusern, zudem Hausbooten:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
ab 34. bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
ab 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.

5.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
Erlebnisreisen: Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa.

A. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten) und reine Radtouren:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 30. Tag 25 %,
ab 29. Tag bis 16. Tag 50 %,
ab 15. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

B. Reisen, die Schiffspassagen und -strecken enthalten (außer Alaska, Kreuzfahrten Schottland, Götakanal, Baikalsee, Mekong, Douro) sowie Linienzug Österreich S. 61, Linienzug Verona S. 61; Bahn-Wandern Österreich S. 89, Bahn-Wandern Fjord-Norwegen S.93, Südnorwegen Winter S. 51:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 35. Tag 30 %,
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %,
ab 21. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

C. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:

C.1
Mit dem Rovos Rail von Südafrika nach Tansania S. 9; Indien Luxuszug S.11; Al Andalus S. 17; Grünes Spanien S.19; African Explorer S. 22-23; USA S. 25; Anden S. 25; Goldener Ahorn S. 26-27; Alaska S. 27; Zarengold S. 30-33, 36 u. 37; Baikalsee-Moskau S. 34; Wladiwostok-Moskau S. 34; Shanghai S. 35; Baikalsee-Kreuzfahrt S. 35; Ulaan Bataar S. 36; Transsib S. 38-39 und 41-42; Orient Silk Rd. S. 43; Mekong S. 44; Götakanal S. 51; Salonwagen S. 55; Douro S. 57; Linienzug Italien S. 60; Sonderzug Sardinien S. 60; Iran S. 95; Usbekistan S. 95; Dach der Welt S. 95:
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,
ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

C.2
Eastern & Oriental Express S. 10, Venice Simplon-Orient-Express S. 12-13; Belmond Royal Scotsman S. 14, Irland S. 15, Kreuzfahrt Schottland S. 50; Bahn-Wandern Korsika S. 92; Bahn-Wandern Schottland S. 93:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,
ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

C.3
Rovos Rail „Pride of Africa“ S. 8 u. 94, Shongololo-Express S.24:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,
ab 28. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

C.4
Japan S. 46; Transsib. Moskau - Baikalsee S. 40:
Bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. bis 30. Tag 30 %,
ab 29. bis 15. Tag 40 %,
ab 14. bis 7. Tag 60 %,
ab 6. bis 3. Tag 75 %,
ab 2 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.

5.3.3
Zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte und separat ausgewiesene und bestätigte Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltungen) sind von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Für Spar- und Flexpreise der DB gelten die jeweils vor Buchung ausgewiesenen Bedingungen für Umtausch und Erstattung. Ab einem Tag vor dem 1. Geltungstag sind bei allen DB-Fahrkarten Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.


5.4

Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale.


5.5

Ameropa-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Ameropa-Reisen nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind.
In diesem Fall ist Ameropa-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


5.6

Ist Ameropa-Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zu leisten.


5.7

Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 e BGB durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.



6. Änderungen, Umbuchungen


6.1


Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z. B. Mitnahme eines Haustieres) oder Änderungen (z. B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so wird von uns ein Entgelt von 15 € pro Buchung zzgl. evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten für die Änderungen, welche wir Ihnen im Voraus beziffern, berechnet.


6.2

Ein Anspruch von Ihnen nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Ameropa-Reisen keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Dieses beträgt
- bei 5.3.1 A. bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 € pro Person;
- bei 5.3.1 B. bis 45 Tage vor Mietbeginn 34 € pro Mietobjekt;
- bei 5.3.2 A und B bis 60 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei 5.3.2 C1 und C4 bis 92 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei 5.3.2 C2 und C3 bis 56 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person.
Die vorgenannten Entgelte gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten, sowie evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten für die Änderungen, welche wir Ihnen im Voraus beziffern. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen ein Umbuchungsentgelt von 112 € pro Person.


6.3

Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der vorstehenden Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziff. 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.



7. Nicht in Anspruch genommene Leistung


Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.



8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl


8.1


Ameropa-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Ameropa-Reisen muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) Ameropa-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) Ameropa-Reisen ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von Ameropa-Reisen später als 28 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.


8.2

Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten.
Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Ameropa-Reisen uns gegenüber geltend zu machen.


8.3

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurück.


9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen


Ameropa-Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt Ameropa-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.



10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden


10.1

Die sich aus § 651o Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Ameropa-Reisen wie folgt konkretisiert:

a) Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Ameropa-Reisen (Reiseleitung, Agentur oder, wo diese nicht vorhanden ist, Hotelleitung oder Vermieter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von Ameropa-Reisen werden Sie spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so sind Sie verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Soweit Ameropa-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.


10.2

Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Ameropa-Reisen anzuerkennen.


10.3

Wird die Reise infolge eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag nach § 651l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Ameropa-Reisen oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.


10.4

Obliegenheiten bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung bei Flugbeförderung

a) Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, Ihrem Vertreter bzw. Ihrer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.


10.5

Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der Ihnen von Ameropa-Reisen mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhalten.



11. Beschränkung der Haftung


11.1


Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.


11.2

Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Ameropa-Reisen haftet jedoch

a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder

b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.

Eine etwaige Haftung von Ameropa-Reisen aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.



12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung


12.1


Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB haben Sie gegenüber Ameropa Reisen geltend zu machen.
Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.


12.2

Ameropa-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Ameropa-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Ameropa-Reisen verpflichtend würde, informiert Ameropa-Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Ameropa-Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.



13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens


13.1


Ameropa-Reisen informiert Sie entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.


13.2

Steht / Stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden Sie informiert.


13.3

Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Ameropa-Reisen Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist über den Wechsel informieren.


13.4

Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten von Ameropa-Reisen oder direkt über ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Ameropa-Reisen einzusehen.



14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


14.1


Ameropa-Reisen wird Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de. Auch Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Für Deutsche (D), Luxemburger (L), Österreicher (A) und Schweizer (CH) gelten im Rahmen der von uns angebotenen Reisen folgende Bestimmungen (Stand April 2018). (P = gültiger Personalausweis; R = gültiger Reisepass; V = Visa). Die Zahl hinter einem Dokument gibt die Monate an, die das Dokument über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss.)
Soweit nicht abweichend für die Reiseländer, die Sie während Ihrer Reise besuchen oder in denen Sie einen Transitaufenthalt haben, vorstehend oder in der Reiseausschreibung angegeben, genügt für die Einreise für jede Person ein eigener Reisepass, der bei Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig ist und ausreichend freie Seiten für Einträge enthält.
In den meisten Ländern müssen Ausländer bei Einreise ein Rückreiseticket und ausreichende finanzielle Mittelfür den Aufenthalt vorweisen können. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Botschaft des jeweiligen Reiselandes nach den aktuell gültigen Regelungen.
Die in den Preistabellen genannten Visagebühren gelten für Deutsche. Im Falle der Stornierung oder Änderungen einer Reise werden die Visakosten, wenn die Beschaffung bei uns bestellt wurde, zu 100% berechnet.


14.2

Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Sollten mitgeteilte Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können Sie hieraus keine Ansprüche gegen Ameropa-Reisen herleiten.


14.3

Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten verletzt hat.



15. Reiseschutz


Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine Reiserücktritts-Versicherung enthalten ist. Wenn Sie vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa Reiserücktritts-Versicherung* der Europäischen Reiseversicherung AG. Außerdem wird der Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG.



16. Datenschutz


16.1


Ihre personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind gemäß § 11 Bundes datenschutzgesetz).


16.2

Die Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.



17. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung;


17.1


Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Ameropa-Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Ameropa-Reisen ausschließlich am Sitz von Ameropa-Reisen verklagen.


17.2

Für Klagen von Ameropa-Reisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa-Reisen vereinbart.
Besondere Vereinbarungen für Einzelleistungen Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalreise nach §§ 651a ff. BGB nicht vorliegen, Ameropa-Reisen diese Leistungen aber gleichwohl als Pauschalreise behandelt, gilt abweichend Folgendes:
Die gesetzliche Verjährungsfrist nach §§ 195 ff. BGB.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde/Reisende angehört, für den Kunden/Reisenden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften



Veranstalter:
Ameropa-Reisen GmbH
Hewlett-Packard-Str. 4
61352 Bad Homburg v. d. H.



Stand: 2018


 
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