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AGBs des Veranstalters KLUGES REISEN

Allgemeine Reisebedingungen für „KLUGES REISEN - Reisebüro am Kölner Tor GmbH“*

 

Grundlagen des Reisevertrages

Gegenstand der oben genannten Unternehmen ist die Veranstaltung von Reisen sowie die Vermittlung einzelner Reiseleistungen. Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem „Reisebüro am Kölner Tor GmbH“, Düsseldorf, im Nachhinein „Reiseveranstalter“ genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder online über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters  zustande.

2. Zahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung sind 20% des Reisepreises pro Person als Anzahlung  fällig. Die Restsumme muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn auf einem Konto des Reiseveranstalters eingegangen sein. Andernfalls ist der Reiseveranstalter zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Rücktrittskosten gemäß Punkt 5 berechtigt. Ausnahmen können nur schriftlich festgelegt werden.

Zahlungen sind nur an den Veranstalter oder an legitimierte Reisebüros zu leisten.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in diesem Prospekt und sonstigen Unterlagen für den jeweiligen Zeitraum abgedruckten Beschreibungen. Abbildungen und besondere Bedingungen sowie zusätzliche Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung beider Vertragspartner.

4. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt

Wird vor Reiseantritt bekannt, dass einzelne Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so ist der Reiseveranstalter zu Leistungsänderungen berechtigt, falls gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen angeboten werden können. Ersatzleistungen gelten als gleichwertig und zumutbar, wenn sie dem vereinbarten Leistungsstandard und dem gebuchten Reisetyp in angemessener Weise entsprechen und der Reisezweck objektiv nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Besteller von erheblichen Leistungsänderungen sofort in Kenntnis zu setzen, soweit dies zeitlich und technisch möglich ist. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die im Katalog aufgeführte Reihenfolge der Programmabläufe zu ändern, falls dies sinnvoll erscheint. Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach Abschluss des Reisevertrages im Falle einer Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Einreisegebühren, Flughafengebühren, Mineralöl- und Ökologiesteuern usw. die ausgeschriebenen und bestätigten Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung der Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung / Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. In diesem Falle werden Sie von dem Reiseveranstalter unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, von den Preisänderungen in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Im Falle einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Reiseprogramm des Reiseveranstalters zu verlangen, wenn dieser in der Lage ist, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben das Recht, unverzüglich nach Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung dies gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

5. Rücktritt

Der Reisende ist berechtigt, vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter berechtigt, folgende Pauschalen für einen Rücktritt zu berechnen:

Bei Bus– und Flugreisen

- Bis 45 Tage vor Anreise 20% des Reisepreises

- 44 bis 30 Tage vor Anreise 30% des Reisepreises

- 29 bis 22 Tage vor Anreise 35% des Reisepreises

- 21 bis 15 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises

- 14. bis 7 Tage vor Anreise 65% des Reisepreises

- ab 6 Tage vor Anreise 75% des Reisepreises

- Bei Nichtantritt 100% des Reisepreises

Bei Kreuzfahrten

- Bis 50 Tage vor Anreise 20% des Reisepreises

- 49 bis 31 Tage vor Anreise 35% des Reisepreises

- 30 bis 16 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises

- 29 bis 21 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises

- 15 bis 1 Tage vor Anreise 90% des Reisepreises

- Bei Nichtantritt 100% des Reisepreises

Eintrittskarten und Flugtickets können nicht zurückgenommen werden.

Ausnahmen können nur schriftlich festgelegt werden. Diese Regelung findet auch bei teilweisem Rücktritt oder Nichterscheinen von Gruppen Anwendung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden jedoch unbenommen. Umbuchungen innerhalb von 21 Tagen vor Anreise gelten als Stornierung mit gleichzeitiger Neubuchung. Soweit im Katalog und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann der Reiseveranstalter bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und einen neuen Reisevertrag zu veränderten Bedingungen anbieten.

6. Gewährleistung und Schadensersatz

Der Reiseveranstalter gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelung, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.

Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder, falls diese nicht erreichbar ist, dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die Telefon und Telefaxnummern des Reiseveranstalters ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Die Reiseleitung ist beauftragt, sofern möglich, für Abhilfe zu sorgen.

Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten oder, falls diese nicht erreichbar sind, dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Reiseveranstalter empfiehlt bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder, falls diese nicht erreichbar ist, dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Ausschlussfrist und Verjährung

Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis  651 f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Gewährleistung und Schadenersatz als Vermittler

Der Reiseveranstalter ist aus  keinem Rechtsgrund für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, verantwortlich. Jegliche Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter, die aus mangelhafter Leistungserbringung oder sonstigem Schadensersatzansprüche begründendem Verhalten der mit der Leistungserbringung betrauten Personen resultieren, sind ausgeschlossen und können im Rahmen des rechtlich Möglichen nur gegen die vermittelten Leistungsträger geltend gemacht werden. Entsteht ein Schaden aufgrund fehlerhafter Vermittlungsleistung, ist die vertragliche Leistung des Reiseveranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Reiseveranstalters bei der Vermittlung zurückzuführen.

Abweichungen

Abweichungen von diesen Reisebedingungen und mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter  schriftlich bestätigt werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teiles einer Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen.

*Für andere im Katalog aufgeführte Veranstalter gelten die jeweiligen Reisebedingungen des aufgeführten Veranstalters, welche Sie bei Buchung vom buchenden Reisebüro ausgehändigt bekommen haben.

 

Stand: Oktober 2013

 


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