zurückAGBs des Veranstalters Luxair S.A.Lieber Reisegast! Veranstalter der in diesem Katalog angebotenen Happy Summer-Pauschalreisen ist die LUXAIR S. A., Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne, vertreten durch den Vorstand, im Folgenden „Luxair” genannt. Ebenfalls Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter LuxairTours und dem Kunden sind die Angaben und Beschreibungen im Katalog, die im Katalog veröffentlichten „Wichtigen Hinweise“ sowie sämtliche Änderungen, die Ihnen Ihr Reisebüro zukommen lässt. Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Luxair als Reiseveranstalter, weshalb wir Sie bitten, diese unbedingt zu lesen. Der Reiseveranstalter kann keine Verantwortung in Bezug auf Texte, Beschreibungen und Prospektmaterial übernehmen, die von Hoteliers oder regionalen Tourismusorganisationen verfasst wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Reisevertrages, die Sie mit Vertragsabschluss akzeptieren. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden, sind „null und nichtig“. Darüber hinaus unterliegen spezielle Programme, die nicht im aktuellen Katalog aufgeführt sind, den gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. I. Abschluss des Reisevertrags, Bestätigung, Reiseunterlagen 1.1 Abschluss des Reisevertrags 1.1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie LUXAIR auf der Grundlage unserer Prospekte den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. 1.1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften Sie neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Ihre eigenen, sofern Sie dies ausdrücklich und gesondert erklärt haben. Der Anmeldende verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden Personen wahrheitsgemäß anzugeben (insbesondere das Alter mitreisender Kinder). 1.1.3. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Hiervon werden Sie durch unsere schriftliche Reisebestätigung informiert. 1.1.4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das wir drei Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises möglich ist. 1.1.5. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise zugegangen ist. Bei Buchungen, welche zwischen dem 33. und dem 30. Tag vor Reiseantritt getätigt werden, ist die gebührenfreie Stornierungsfrist degressiv gestaffelt. 32 Tage = 2 Tage 31 Tage = 1 Tag Ab 30 Tagen und weniger ist die Reservierung als Festbuchung anzusehen. 1.2. Bestätigung 1.2.1. Nach Reiseanmeldung erhält das Reisebüro seitens des Veranstalters eine Buchungsbestätigung mit einer Kopie für den Kunden. 1.2.2. Wenn Ihre Reiseanmeldung 33 Tage oder früher vor Abreise bei uns eingegangen ist, ist die Buchung 3 Tage nach Reiseanmeldung rechtskräftig. bei 32 Tagen = nach 2 Tagen bei 31 Tagen = nach 1 Tag 1.2.3. Falls der Reiseveranstalter die Buchung nicht bestätigen kann, erhält der Kunde nach Möglichkeit einen Alternativvorschlag. 1.2.4. Sollte die Buchungsbestätigung nicht 7 Tage nach Reiseanmeldung eingegangen sein, ist der Kunde, wie auch das Reisebüro verpflichtet, den Veranstalter diesbezüglich zu informieren. 1.3. Reiseunterlagen 1.3.1. Die Reisedokumente sind nur für die angegebenen Daten gültig. Änderungen sind nur gegen Gebühr möglich (siehe Punkt V.). 1.3.2. Grundsätzlich werden die Reisedokumente 15 bis 21 Tage vor Abreise Ihrem Reisebüro zugesandt. Für alle in Luxemburg durchgeführten Buchungen, die 7 Tage vor Abflug eingegangen sind (bzw. 15 Tage für alle in Belgien, Frankreich und Deutschland durchgeführten Buchungen), werden die Reisedokumente vor Abflug am Book&Fly-Schalter am Flughafen in Luxemburg ausgehändigt. Die verzögerte Zustellung von Reisebestätigungen und Dokumenten aufgrund von Programmänderungen, Zeitplanänderungen oder Anschlussflügen mit anderen Fluggesellschaften kann seitens des Veranstalters nicht beeinflusst werden. II. Bezahlung 2.1. Nach Erhalt unserer Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15 % (30 % bei „First Minute“ & „Early Booking“) des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn bzw. unmittelbar nach Erhalt der Rechnung per EMail oder Post zu zahlen. Im Anschluss werden Ihnen die Reiseunterlagen zugeschickt. 2.2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt zustande, sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet. 2.3. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt wird, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und sind berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. III. Leistungen – Preise 3.1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. 3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform. 3.3. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach gebuchter Aufenthaltsdauer) zu den im Prospekt angegebenen Abreise- und Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt. 3.4. Die in unserem Katalog ausgeschriebenen Preise wurden auf der Grundlage der zum Erscheinungsdatum des vorliegenden Kataloges geltenden Marktpreise und Kurse kalkuliert. 3.4.1. Die vertraglich festgelegten Preise dürfen nur im Falle einer nachträglichen Erhöhung oder Senkung folgender Kosten entsprechend geändert werden: - der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten; - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren und entsprechende Gebühren auf Flughäfen; - der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der im Vertrag genannte Preis darf ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin nicht mehr erhöht werden. 3.4.2. Sieht sich der Veranstalter vor der Abreise gezwungen, an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Preis gehört, eine erhebliche Änderung vorzunehmen, so muss er dies dem Kunden so bald wie möglich mitteilen, um ihm insbesondere die Möglichkeit zu geben: - vom Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zurückzutreten oder - eine Zusatzklausel zum Vertrag zu akzeptieren, in der die vorgenommenen Änderungen und ihre Auswirkung auf den Preis angegeben sind. Der Kunde muss den Veranstalter so bald wie möglich über seine Entscheidung unterrichten. IV. Änderung, Rücktritt durch den Reiseveranstalter 4.1. Wenn der Kunde aufgrund der unter Absatz 3.4. genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktritt oder wenn der Veranstalter – gleich aus welchem Grund, ausgenommen bei Verschulden des Kunden – die Reise vor dem vereinbarten Abreisetag storniert, hat der Kunde folgende Ansprüche: a) Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Pauschalreise, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Sortiment anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Ist die angebotene Pauschalreise von geringerer Qualität, so erstattet der Veranstalter dem Kunden den Preisunterschied; oder b) schnellstmögliche Erstattung aller von ihm aufgrund des Vertrages gezahlten Beträge. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2. Beförderung Die Flugzeiten sowie der Flugzeugtyp werden bei der Buchung angegeben. Änderungen bleiben jedoch auch ohne Angabe eines bestimmten Grundes (wie z. B. zusätzlicher Zwischenstopp, Wetterbedingungen, Streik etc.) ausdrücklich vorbehalten. Ankunfts- und Abflugtage gelten nicht als Urlaubstage. Es ist ratsam, an diesen Tagen keinerlei Verpflichtungen einzugehen. Es ist Fluggesellschaften erlaubt, einen Flug unter eigenem Namen anzubieten, der jedoch von einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Unternehmen durchgeführt wird. In solchen Situationen verpflichtet sich Luxair- Tours, die Kunden über das durchführende Luftfahrtunternehmen gemäß Verordnung 2111/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates zu informieren. 4.3. Stornierung der Reise Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zu gewährleisten, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis 21 Tage vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten haben und dies nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten Reisepreis. V. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden – Ersatzperson 5.1. Ersatzperson Wenn eine Ersatzperson vor Abflug an die Stelle eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen: Bis zum 30. Tag vor Abflug: 25,- pro Person Vom 29. bis 7. Tag vor Abflug: 75,- pro Person Weniger als 7 Tage vor Abflug: Die Umbuchung einer Ersatzperson wird als Stornierung angesehen, es fallen dieselben Stornierungskosten an. Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Ermäßigungen wie „Early Booking“ und „First Minute“ sind nicht garantiert. Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 5.2. Stornierung Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam. Der Rücktritt von einer Reise, die verweigerte Zahlung einer Reise oder das Nichterscheinen zum Abflug einer Reise wird als Stornierung der Reise angesehen. Pauschalreisen und Nur-Hotel (Hotel Only): bis 30 Tage vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 15 % des Reisepreises ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 20 % des Reisepreises ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 30 % des Reisepreises ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 45 % des Reisepreises ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 65 % des Reisepreises ab 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen betragen die Stornierungsgebühren 90 % des Reisepreises Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Rücktrittskosten- Versicherung, die optional angeboten wird (Prämien siehe unter „Reiseversicherungen“). Diese übernimmt die Stornokosten gemäß den hierzu geltenden Bedingungen bis zu einem regelmäßig pauschalierten Selbstbehalt von 50,- pro Person, welcher nicht erstattet wird. 5.3. Umbuchung Folgende Umbuchungen der Reise nach Vertragsabschluss sind kostenfrei: Erhöhung der Anzahl an Reiseteilnehmern, Hinzufügen einer optional buchbaren Leistung oder eines Ausflugs. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Beförderungsmittels vorgenommen, erheben wir: - bis 30 Tage vor Reiseantritt 50,- pro Buchung. - Umbuchungen, die später als 30 Tage vor Abflug vorgenommen werden, werden als Stornierung angesehen, es fallen dieselben Stornierungskosten an. Es kann nur auf solche Reiseleistungen umgebucht werden, welche im selben Katalog der Originalbuchung enthalten sind. Für Umbuchungen, die eine Neuausstellung der Reisedokumente erfordern, fallen Gebühren in Höhe von 25,- an, diese sind an den Veranstalter zu zahlen. Werden außerhalb der Periode des „First Minute“, „Early Booking“ noch Änderungen vorgenommen, geht diese Ermäßigung automatisch verloren. Sitzplatzreservierung Änderungen und Stornierungen von Sitzplatzreservierungen bewirken keinerlei Rechtsanspruch auf Erstattungen (siehe Wichtige Hinweise, Punkt 4.22.). 5.4. Kurzfristige Reservierungen Bei Reservierungen, die später als 30 Tage vor Abflug vorgenommen werden, fallen Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren gemäß den geltenden Gebührensätzen an (Punkt I.1.7. findet hier keine Anwendung), auch wenn die Reise oder der Reisepreis noch nicht per Buchungsbestätigung bestätigt wurde. VI. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Parteien gemäß § 651 j BGB den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren Unruhen und bei Naturkatastrophen vor. VII. Gewährleistung 7.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. 7.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie – in Ihrem eigenen Interesse am besten schriftlich – den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf Lieber Reisegast! Veranstalter der in diesem Katalog angebotenen Happy Summer-Pauschalreisen ist die LUXAIR S. A., Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne, vertreten durch den Vorstand, im Folgenden „Luxair” genannt. Ebenfalls Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter LuxairTours und dem Kunden sind die Angaben und Beschreibungen im Katalog, die im Katalog veröffentlichten „Wichtigen Hinweise“ sowie sämtliche Änderungen, die Ihnen Ihr Reisebüro zukommen lässt. Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Luxair als Reiseveranstalter, weshalb wir Sie bitten, diese unbedingt zu lesen. Der Reiseveranstalter kann keine Verantwortung in Bezug auf Texte, Beschreibungen und Prospektmaterial übernehmen, die von Hoteliers oder regionalen Tourismusorganisationen verfasst wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Reisevertrages, die Sie mit Vertragsabschluss akzeptieren. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden, sind „null und nichtig“. Darüber hinaus unterliegen spezielle Programme, die nicht im aktuellen Katalog aufgeführt sind, den gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. I. Abschluss des Reisevertrags, Bestätigung, Reiseunterlagen 1.1 Abschluss des Reisevertrags 1.1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie LUXAIR auf der Grundlage unserer Prospekte den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. 1.1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften Sie neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Ihre eigenen, sofern Sie dies ausdrücklich und gesondert erklärt haben. Der Anmeldende verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden Personen wahrheitsgemäß anzugeben (insbesondere das Alter mitreisender Kinder). 1.1.3. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Hiervon werden Sie durch unsere schriftliche Reisebestätigung informiert. 1.1.4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das wir drei Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises möglich ist. 1.1.5. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise zugegangen ist. Bei Buchungen, welche zwischen dem 33. und dem 30. Tag vor Reiseantritt getätigt werden, ist die gebührenfreie Stornierungsfrist degressiv gestaffelt. 32 Tage = 2 Tage 31 Tage = 1 Tag Ab 30 Tagen und weniger ist die Reservierung als Festbuchung anzusehen. 1.2. Bestätigung 1.2.1. Nach Reiseanmeldung erhält das Reisebüro seitens des Veranstalters eine Buchungsbestätigung mit einer Kopie für den Kunden. 1.2.2. Wenn Ihre Reiseanmeldung 33 Tage oder früher vor Abreise bei uns eingegangen ist, ist die Buchung 3 Tage nach Reiseanmeldung rechtskräftig. bei 32 Tagen = nach 2 Tagen bei 31 Tagen = nach 1 Tag 1.2.3. Falls der Reiseveranstalter die Buchung nicht bestätigen kann, erhält der Kunde nach Möglichkeit einen Alternativvorschlag. 1.2.4. Sollte die Buchungsbestätigung nicht 7 Tage nach Reiseanmeldung eingegangen sein, ist der Kunde, wie auch das Reisebüro verpflichtet, den Veranstalter diesbezüglich zu informieren. 1.3. Reiseunterlagen 1.3.1. Die Reisedokumente sind nur für die angegebenen Daten gültig. Änderungen sind nur gegen Gebühr möglich (siehe Punkt V.). 1.3.2. Grundsätzlich werden die Reisedokumente 15 bis 21 Tage vor Abreise Ihrem Reisebüro zugesandt. Für alle in Luxemburg durchgeführten Buchungen, die 7 Tage vor Abflug eingegangen sind (bzw. 15 Tage für alle in Belgien, Frankreich und Deutschland durchgeführten Buchungen), werden die Reisedokumente vor Abflug am Book&Fly-Schalter am Flughafen in Luxemburg ausgehändigt. Die verzögerte Zustellung von Reisebestätigungen und Dokumenten aufgrund von Programmänderungen, Zeitplanänderungen oder Anschlussflügen mit anderen Fluggesellschaften kann seitens des Veranstalters nicht beeinflusst werden. II. Bezahlung 2.1. Nach Erhalt unserer Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15 % (30 % bei „First Minute“ & „Early Booking“) des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn bzw. unmittelbar nach Erhalt der Rechnung per EMail oder Post zu zahlen. Im Anschluss werden Ihnen die Reiseunterlagen zugeschickt. 2.2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt zustande, sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet. 2.3. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt wird, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und sind berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. III. Leistungen – Preise 3.1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. 3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform. 3.3. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach gebuchter Aufenthaltsdauer) zu den im Prospekt angegebenen Abreise- und Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt. 3.4. Die in unserem Katalog ausgeschriebenen Preise wurden auf der Grundlage der zum Erscheinungsdatum des vorliegenden Kataloges geltenden Marktpreise und Kurse kalkuliert. 3.4.1. Die vertraglich festgelegten Preise dürfen nur im Falle einer nachträglichen Erhöhung oder Senkung folgender Kosten entsprechend geändert werden: - der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten; - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren und entsprechende Gebühren auf Flughäfen; - der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der im Vertrag genannte Preis darf ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin nicht mehr erhöht werden. 3.4.2. Sieht sich der Veranstalter vor der Abreise gezwungen, an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Preis gehört, eine erhebliche Änderung vorzunehmen, so muss er dies dem Kunden so bald wie möglich mitteilen, um ihm insbesondere die Möglichkeit zu geben: - vom Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zurückzutreten oder - eine Zusatzklausel zum Vertrag zu akzeptieren, in der die vorgenommenen Änderungen und ihre Auswirkung auf den Preis angegeben sind. Der Kunde muss den Veranstalter so bald wie möglich über seine Entscheidung unterrichten. IV. Änderung, Rücktritt durch den Reiseveranstalter 4.1. Wenn der Kunde aufgrund der unter Absatz 3.4. genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktritt oder wenn der Veranstalter – gleich aus welchem Grund, ausgenommen bei Verschulden des Kunden – die Reise vor dem vereinbarten Abreisetag storniert, hat der Kunde folgende Ansprüche: a) Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Pauschalreise, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Sortiment anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Ist die angebotene Pauschalreise von geringerer Qualität, so erstattet der Veranstalter dem Kunden den Preisunterschied; oder b) schnellstmögliche Erstattung aller von ihm aufgrund des Vertrages gezahlten Beträge. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2. Beförderung Die Flugzeiten sowie der Flugzeugtyp werden bei der Buchung angegeben. Änderungen bleiben jedoch auch ohne Angabe eines bestimmten Grundes (wie z. B. zusätzlicher Zwischenstopp, Wetterbedingungen, Streik etc.) ausdrücklich vorbehalten. Ankunfts- und Abflugtage gelten nicht als Urlaubstage. Es ist ratsam, an diesen Tagen keinerlei Verpflichtungen einzugehen. Es ist Fluggesellschaften erlaubt, einen Flug unter eigenem Namen anzubieten, der jedoch von einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Unternehmen durchgeführt wird. In solchen Situationen verpflichtet sich Luxair- Tours, die Kunden über das durchführende Luftfahrtunternehmen gemäß Verordnung 2111/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates zu informieren. 4.3. Stornierung der Reise Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zu gewährleisten, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis 21 Tage vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten haben und dies nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten Reisepreis. V. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden – Ersatzperson 5.1. Ersatzperson Wenn eine Ersatzperson vor Abflug an die Stelle eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen: Bis zum 30. Tag vor Abflug: 25,- pro Person Vom 29. bis 7. Tag vor Abflug: 75,- pro Person Weniger als 7 Tage vor Abflug: Die Umbuchung einer Ersatzperson wird als Stornierung angesehen, es fallen dieselben Stornierungskosten an. Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Ermäßigungen wie „Early Booking“ und „First Minute“ sind nicht garantiert. Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 5.2. Stornierung Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam. Der Rücktritt von einer Reise, die verweigerte Zahlung einer Reise oder das Nichterscheinen zum Abflug einer Reise wird als Stornierung der Reise angesehen. Pauschalreisen und Nur-Hotel (Hotel Only): bis 30 Tage vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 15 % des Reisepreises ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 20 % des Reisepreises ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 30 % des Reisepreises ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 45 % des Reisepreises ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 65 % des Reisepreises ab 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen betragen die Stornierungsgebühren 90 % des Reisepreises Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Rücktrittskosten- Versicherung, die optional angeboten wird (Prämien siehe unter „Reiseversicherungen“). Diese übernimmt die Stornokosten gemäß den hierzu geltenden Bedingungen bis zu einem regelmäßig pauschalierten Selbstbehalt von 50,- pro Person, welcher nicht erstattet wird. 5.3. Umbuchung Folgende Umbuchungen der Reise nach Vertragsabschluss sind kostenfrei: Erhöhung der Anzahl an Reiseteilnehmern, Hinzufügen einer optional buchbaren Leistung oder eines Ausflugs. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Beförderungsmittels vorgenommen, erheben wir: - bis 30 Tage vor Reiseantritt 50,- pro Buchung. - Umbuchungen, die später als 30 Tage vor Abflug vorgenommen werden, werden als Stornierung angesehen, es fallen dieselben Stornierungskosten an. Es kann nur auf solche Reiseleistungen umgebucht werden, welche im selben Katalog der Originalbuchung enthalten sind. Für Umbuchungen, die eine Neuausstellung der Reisedokumente erfordern, fallen Gebühren in Höhe von 25,- an, diese sind an den Veranstalter zu zahlen. Werden außerhalb der Periode des „First Minute“, „Early Booking“ noch Änderungen vorgenommen, geht diese Ermäßigung automatisch verloren. Sitzplatzreservierung Änderungen und Stornierungen von Sitzplatzreservierungen bewirken keinerlei Rechtsanspruch auf Erstattungen (siehe Wichtige Hinweise, Punkt 4.22.). 5.4. Kurzfristige Reservierungen Bei Reservierungen, die später als 30 Tage vor Abflug vorgenommen werden, fallen Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren gemäß den geltenden Gebührensätzen an (Punkt I.1.7. findet hier keine Anwendung), auch wenn die Reise oder der Reisepreis noch nicht per Buchungsbestätigung bestätigt wurde. VI. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Parteien gemäß § 651 j BGB den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren Unruhen und bei Naturkatastrophen vor. VII. Gewährleistung 7.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. 7.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie – in Ihrem eigenen Interesse am besten schriftlich – den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf Treibstoffzuschlag Aufgrund der starken Schwankungen der Erdölpreise erhebt Luxair einen Treibstoffzuschlag, dessen Höhe auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Kataloges geltenden Marktpreises berechnet wurde. Dieser beträgt für: 1) Kurzstrecken*: 7,- pro Person/Strecke und 3,50 pro Kind/Strecke 2) Mittelstrecken**: 10,- pro Person/Strecke und 5,- pro Kind/Strecke 3) Langstrecken***: 12,- pro Person/Strecke und 6,- pro Kind/Strecke Diesen Zuschlag addieren Sie bitte zu Ihrem Reisepreis hinzu. Der Zuschlag wurde nicht in den Reisepreis eingerechnet, da Luxair bei einer nachhaltigen Änderung der Situation auf dem Energiemarkt den Zuschlag anpassen wird. Im Falle einer Erhöhung dieses Zuschlages gilt dies für alle Neubuchungen, ab dem Datum der Preisanpassung. * Kurzstrecken: Burgas, Djerba, Dubrovnik, Enfidha, Faro, Ibiza, Korfu, Málaga, Mallorca, Palermo und Varna ** Mittelstrecken: Agadir, Antalya, Fuerteventura, Gran Canaria, Heraklion, Izmir, Kos, Lanzarote, Rhodos und Teneriffa ***Langstrecken: Hurghada und Marsa Alam |