zurückAGBs des Veranstalters Designer Tours (Germany)Unsere Reisebedingungen basieren auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung
des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Sie ergänzen die Paragraphen 651a ff
BGB.
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und uns und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen
(z.B. Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann in Ihrem Buchungsbüro oder direkt bei uns schriftlich
oder fernmündlich vorgenommen werden.
Der Anmelder haftet neben dem Teilnehmer gesamt schuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Personen. Für uns wird der Reiseveranstaltungsvertrag vorbehaltlich der folgenden Bedingungen hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Büro die Buchung der Reise und den Reisepreis schriftlich bestätigt haben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab,
wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für den Reisenden und für uns
dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen
Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
2. Zahlung
Bei Vertragsabschluß ist pro Person eine Anzahlung von 10% des Reisepreises,
max. € 300,- zu leisten;
Der Termin für die Restzahlung wird in der Reisebestätigung/Rechnung genannt.
Alle gelieferten Reisedokumente (Flugtickets, Hotelgutscheine etc.) bleiben bis zu Ihrer vollen Bezahlung unser Eigentum. 3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Prospekt oder aus den Angaben in der Reisebestätigung.
Unsere angebotenen Flüge unterliegen den verbindlichen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften. Sonderwünsche. Kann entgegen der Bestätigung Ihr Wunsch durch den Leistungsträger nicht erfüllt werden, so erstatten wir einen evtl. bezahlten Zuschlag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, 20% (mindestens jedoch € 50.- ) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten. 4. Leistungs- oder Preisänderungen
Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des
Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen
bzw. Umsteigeflügen behalten wir uns vor.
Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Bei den von uns angebotenen Preisen für Linienflüge bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder wenn behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungspreise und Tarife geändert werden. Nur gültig bei Pauschalreisen: Liegt zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, so sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben. Liegt die Preiserhöhung mehr als 5% über dem bestätigten Reisepreis, so kann der Reisende innerhalb von 10 Tagen den kostenfreien Rücktritt von der Reise erklären. 5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang innerhalb der üblichen Geschäftszeit (Mo-Fr) bei uns. Wir empfehlen
aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag steht uns ein angemessener Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu.
Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einem Rücktritt von anderer
Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung
zu stellen.
Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist,
beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
Vermittlung von Linienflügen € 50.- vor Flugscheinausstellung; € 150.- nach
Flugscheinausstellung
Vermittlung von Hotelzimmern € 50.- pro Person und Hotelbuchung; ab 21 Tage vor Reiseantritt € 50.- plus Kosten für drei Übernachtungen;
bei Nichtantritt der Reise 100%
Vermittlung von Flugpauschalreisen (Flug und mindestens eine weitere Leistung):
Rücktrittsgebühren betragen pro Person bis 30 Tage vor Reiseantritt € 150.-
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises (Indochinaprogramme 50 %
des Reisepreises);
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises (Indochinaprogramme 75 % des
Reisepreises);
ab 6 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises (Indochinaprogramme 80 % des Reisepreises); bei Nichtantritt 100%.
Umbuchungen: Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einem Rücktritt
von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
in Rechnung zu stellen. Für Umbuchungen oder Ändeungen werden bis zu 30 Tagen
vor Reiseantritt 50.- € pro Person berechnet; Spätere Umbuchungen oder Änderungen
können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu oben angegebenen Bedingungen, bei
gleichzeitiger Neuanmeldung, vorgenommen werden.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können von der Reise zurücktreten:
bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer vorgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl
bei einer Gruppenreise
wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen und wir diese nicht zu vertreten haben (z.B. auch bei Preisänderungen durch Fluggesellschaften bei ausschließlicher Flugvermittlung durch uns); bei außergewöhnlichen Umständen, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. 7. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der im Prospekt angegebenen
Reisedienstleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person, unsere Haftung ist hier aber gem. Punkt “c” beschränkt. Beschränkung der Haftung
Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere reisevertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen
Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt,
soweit aufgrund nationaler oder ausländischer gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Fremde Beförderungsleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen die lediglich
vermittelt werden. Für alle hier aufgeführten Hotels und Anschlußprogramme fungieren
wir als Vermittler. Werden die Flüge mit Linienfluggesellschaften durchgeführt
und erhält der Reisende dafür einen entsprechenden Beförderungsausweis, so erbringen
wir insoweit Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf. Nicht wir
haften für Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen.
Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren verbindlichen Beförderungsbedingungen.
Reisegepäck
Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort
und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft.
Wir haften dafür nicht.
Verspätungsschäden
Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, daß
die Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Anschlußmaschinen abzuwarten.
Die sich aus einer Versäumung des Anschlusses (z.B. wegen Nebel) ergebenden Kosten
gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.
8. Gewährleistung
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden
gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind
diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche
Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht
erreichbar, oder kann Sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich
an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier) und
letztendlich an uns, sofern wir Veranstalter der Reise sind. Sie erreichen uns
montags bis freitags von 09-18 Uhr unter u.g. Telefonnummer. Kommt ein Reisender
diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter
oder Agenten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ihre eventuellen Ansprüche müssen Sie gemäß Paragraph 651g BGB innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns bzw. beim zutreffenden
Veranstalter oder Leistungsträger anmelden.
In ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. 10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung
geändert werden sollten.
11. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Alle Angaben entsprechen dem jeweiligen Stand der Drucklegung.
Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (insbes. von Buchungsstellen) sind nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Versicherungen - Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Kappeln. Leistungs- und Erfüllungsort ist Kappeln. Alle nach dem Reisevertragsrecht vorgesehenen
Erklärungen vor Reiseantritt und nach Reiserückkehr sind entsprechend der Rechnungsstellung/Erbringung
der Reiseleistung zu richten an:
DESIGNER TOURS (Germany) Inh. Jördis Könnecke-Sehgal Wassermühle 4 24376 Kappeln |