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AGBs des Veranstalters Mosquito Reisen GmbH

 
 
 
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Jeder Teilnehmer erhält nach Vertragsabschluß eine Buchungsbestätigung, die zugleich Rechnung ist. Die Buchung gilt, falls in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist, als Belegungswunsch für ein halbes Doppel- bzw. anteiliges Mehrbettzimmer (oder Doppelzelt). Falls die Gruppenzusammensetzung Einzelzimmerbuchungen erforderlich macht, wird ein Einzelzimmerzuschlag nachberechnet.
 
• Leistungen werden gemäß Programm und Angebot erbracht.
 
• Die Erwartungen in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, Hygiene und Organisation sollten sich am Kultur- und Zivilisationsstandard des Reiselandes orientieren. Die Reisen können durch ausführliche Besichtigungsprogramme und lange Fahrten sowie durch ungewohntes Klima und Essen anstrengend werden.
 
• Die Gruppenbegleiter der MOSQUITO Reisen GmbH sind keine professionellen Reiseleiter, sondern in der Regel junge Leute, die die Reisen in ihrer Freizeit ehrenamtlich begleiten. Sie sind Ansprechpartner der Gruppe, deren Hauptaufgabe in der Abstimmung der Wünsche der Teilnehmer mit den Möglichkeiten vor Ort liegt.
 
• Alle Teilnehmer benötigen einen maschinenlesbaren Reisepaß, der nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben muß. Die mit der Anmeldung übermittelten Daten (Name, Vornamen) müssen mit den Daten im Reisepaß übereinstimmen. Falls Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Visum benötigen, ist dies bei der jeweiligen Reiseausschreibung vermerkt. Angehörige anderer Staaten müssen sich beim zuständigen Konsulat informieren und ggf. selbst ein Visum / eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (dies gilt auch für mögliche Zwischenlandungen, bspw. in den USA)
 
• Für die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.
 
• Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein bzw. Minderjährige von mindestens einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
 
• Im Moment (Nov. 2006) ist für Deutsche in keinem der in dieser Homepage aufgeführten Reiseziele eine Pflichtimpfung vorgeschrieben. Wir empfehlen aber, sonstige gesundheitliche Vorkehrungen mit dem Hausarzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt abzusprechen.
 
• Alle Planungen für das Jahr 2007 gehen vom aktuellen Stand (Nov. 2006) aus. Sollten sich wesentliche Veränderungen einstellen, behalten wir uns vor, dies anteilig auf unsere Reisepreise umzulegen. Dies gilt insbesondere für die von den Airlines zusätzlich in Rechnung gestellten künftigen Kerosinzuschläge. Diese sind für uns nicht kalkulierbar und müssen daher nachberechnet werden. Auch Terminänderungen behalten wir uns jederzeit vor.
 
• Anzahlung: Bei Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig, höchstens jedoch 250 EUR. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
 
• Die nicht vollständige Zahlung des Reisepreises wird dabei grundsätzlich wie ein Rücktritt von der Reise am Abreisetag gewertet.
 
• Flugtickets werden den Teilnehmern direkt am Flughafen ausgehändigt (falls gewünscht, können sie auf Risiko des Reiseteilnehmers vorab zugesandt werden).
 
• Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Gruppenbegleiters kann die MOSQUITO Reisen GmbH die Reise absagen. Dies erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Reisebeginn (bzw. unmittelbar nach Bekanntwerden der Erkrankung des Gruppenbegleiters). In diesem Fall werden die bereits geleisteten Zahlungen erstattet; weitere Ansprüche an die MOSQUITO Reisen GmbH bestehen nicht.
 
• Eine Erstattung für nichtausgenutzte Teilleistungen, z.B. bei vorzeitiger Heimreise aus persönlichen Gründen (z.B. Erkrankung) ist ausgeschlossen. Wird ein Programm abgesagt (etwa wegen zu geringer Beteiligung oder Erkrankung des Gruppenbegleiters), so wird der bereits gezahlte Betrag erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
• Rücktritt: Ein Rücktritt von der Reise kann jederzeit vorgenommen werden. Zur Vermeidung von Mißverständnissen muß er schriftlich erklärt werden. Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Im Falle eines Rücktritts kann die MOSQUITO Reisen GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Dabei beläuft sich die Rücktrittspauschale pro Reiseteilnehmer wie folgt:
 
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 350,--€, 29. - 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises; 21.- 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises; 14.- 7. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises; 6.- 2. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises; danach 100% des Reisepreises.
 
 
Kosten, die der MOSQUITO Reisen GmbH von den beteiligten Leistungsträgern (Agenturen, Fluginien etc.) in Rechnung gestellt werden, werden zusätzlich berechnet. Bis 90 Tage vor Reisebeginn kann statt des Rücktritts eine Ersatzperson benannt werden.
 
• Die MOSQUITO Reisen GmbH kann ihrerseits nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, wobei er sich ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile, die er infolge der fristlosen Kündigung bzw. des Rücktrittes erlangt, anrechnen lassen muß.
 
• Haftung: Die MOSQUITO Reisen GmbH haftet in keinem Fall für Ereignisse, die nicht direkt durch sie verschuldet werden (Flugverspätungen, Naturkatastrophen, Krankheiten etc.) Dies gilt sowohl für Reisen, die von der MOSQUITO Reisen GmbH selbst durchgeführt werden als auch für Reisen anderer Veranstalter, die von ihr vermittelt werden. Den Teilnehmern sind die Risiken und Gefahren, die in den jeweiligen Ländern auftreten können, bekannt.
 
• Reklamationen: Beanstandungen müssen dem Gruppenbegleiter direkt vor Ort mitgeteilt und die Kenntnisnahme von ihm schriftlich bestätigt werden. Beschwerden aller Art, die nicht während, sondern erst nach der Reise geäußert werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Ansprüche eines Teilnehmers nach den Bestimmungen des BGB gegenüber der MOSQUITO Reisen GmbH sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Auf die Verjährungsfristen wird ausdrücklich hingewiesen.
 
• Versicherungen: Die MOSQUITO Reisen GmbH weist ausdrücklich auf die Möglichkeiten des Abschlusses einer Auslandskranken- und Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.
 
• Schlußbestimmung: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der vorstehenden allgemeinen Reisebedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
 
 
 
Veranstalter:
MOSQUITO Reisen GmbH
Erlenweg 5
72589 Westerheim
 
 
 

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