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AGBs des Veranstalters SUNTREK Tours GmbH

 
 
 
Für Reisende aus Deutschland: Es gibt 2 Buchungsmöglichkeiten:
 
1) Buchung erfolgt in Euro und damit direkt über Suntrek Tours GmbH, Deutschland.
 
Es gelten die Suntrek Reisebedingungen für Deutschland:
 
 
 
I. Buchung der Reise/Ausführendes Luftfahrtunternehmen/Datenschutz
 
 
1.
 
Die Buchung der Reise wird für Suntrek Tours GmbH (nachfolgend als „Suntrek" bezeichnet) erst verbindlich, wenn sie dem Reiseteilnehmer oder dem vom Reiseteilnehmer beauftragten Reisebüro schriftlich von Suntrek bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Suntrek, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung, gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen zu überprüfen).
 
 
2.
 
Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Suntrek. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
 
 
3.
 
Die EU-Verordnung Nr.2111/2005 vom 14.12.05 verpfl ichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flug-Beförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. 4. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Kundendaten werden ausschließlich zur Reisedurchführung und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Satz 2 wird vorsorglich hingewiesen.
 
 
 
II. Vermittlung von fremden Leistungen
 
 
1.
 
Vermittelt Suntrek ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Anschlussflüge, Fährtransporte, Mietwagen etc., so richten sich Inhalt und Zustandekommen des Vertrages nach den für diesen gültigen Regelungen.
 
 
2.
 
Während der Reise können zahlreiche zusätzliche Aktivitäten durchgeführt werden. Diese sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Soweit der Trekleiter hierfür Empfehlungen ausspricht und den Kontakt herstellt, ist Suntrek lediglich als Vermittler tätig. Auf Ziffer IX der Reisebedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
 
 
 
III. Persönliche Anforderungen, Änderung des vorgesehenen Ablaufs der Reise
 
 
1.
 
Die von Suntrek angebotenen Touren erfordern aufgrund der mit ihnen verbundenen Anstrengungen vom Reiseteilnehmer eine gewisse körperliche Belastbarkeit, darüber hinaus aber auch Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten sowie die Bereitschaft zur Mithilfe bei eventuell auftretenden Problemen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Suntrek duldet das Mitführen von gesetzlich nicht erlaubten Drogen und ähnlichen Produkten nicht, Suntrek oder der Trekleiter ist berechtigt, Reisende sofort von der Reise auszuschließen, wenn sie solche illegalen Drogen und Produkte mit sich tragen. Das gleiche gilt, wenn ein Reisender die Gruppe nachhaltig stört. In diesem Falle können keine Rückerstattungen nicht bezogener Leistungen erfolgen. Alle Umtriebe, Nachteile, Schädigungen und Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
 
 
2.
 
Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im wesentlichen im Verantwortungsbereich der FluggeseIlschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. Durch unvorhergesehene Ereignisse vor oder während der Reise wie z.B. Streik, höhere Gewalt, Naturgewalten, Ausfall von Transportmitteln oder dessen Bedienungspersonal, Aufstände, Unruhen, Raub, Diebstahl, Treibstoffrationierung oder -blockaden oder Schwierigkeiten der Beschaffung von Treibstoff, Krieg, terroristische Aktivitäten, religiöse Unruhen, soziale oder betriebliche Aufstände, Strassenbedingungen, behördliche Maßnahmen, Unwetter, technische Defekte, Unfälle und ähnliches kann es notwendig werden, Reiseroute, Zeitplan, Übernachtungsorte, Besichtigungsprogramm und Beförderungsart während der ganzen Reise oder einzelner Trekabschnitte abzuändern; hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Suntrek wird sich jeweils bemühen, die Abweichungen so gering wie möglich zu halten und so zu gestalten, dass der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmern aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.
 
 
 
IV. Zahlung des Reisepreises/ Anzahlung
 
 
1.
 
Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung sind nur gegen bzw. nach Aushändigung eines SICHERUNGSSCHEINES IM SINNE § 651K Abs. 3 BGB zu leisten. Der Sicherungsschein liegt der Reisebestätigung bei. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig.
 
 
2.
 
Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
 
 
3.
 
Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Suntrek.
 
 
4.
 
Stornoentschädigungen, Bearbeitungsund Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
 
 
 
V. Preisänderungen
 
 
1.
 
Suntrek ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Suntrek und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Suntrek nicht zu vertreten sind: Wechselkurse, Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen), Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt und Suntrek dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens drei Wochen vor Reiseantritt mitteilt.
 
 
2.
 
Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Ziffer V. 1. genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit Kostenerhöhungen erst auf die Reiseteilnehmer umgelegt werden müssen, wird entweder die konkret erwartete Teilnehmerzahl oder die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, je nachdem, was für die Teilnehmer günstiger ist. Auf Anforderung ist Suntrek verpfl ichtet, Belege und Nachweise vorzulegen.
 
 
3.
 
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme einer gleichwertiges Ersatzreise zu verlangen, sofern Suntrek diese ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise muss unverzüglich gegenüber Suntrek oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
 
 
 
VI. Rücktrittskosten vor Reisebeginn / Umbuchung
 
 
1.
 
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann Suntrek anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
 
Bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 10%
Vom 42. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30%
Vom 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 40%
Vom 20. bis 16. Tag vor Reiseantritt 60%
Ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80%
 
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.
 
 
2.
 
Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
 
 
 
VII. Versicherungen
 
 
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer zusätzlichen Krankenversicherung mit Deckung der Rückführungskosten aus dem Ausland bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Wir vermitteln gerne entsprechende Angebote der ELVIA Reiseversicherungs- Gesellschaft, Ludmillastrasse 26, 81543 München.
 
 
 
VIII. Haftungsbeschränkungen für Suntrek als Reiseveranstalter
 
 
1.
 
Die vertragliche Haftung von Suntrek ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden den Reiseteilnehmern weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder b) Suntrek für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
 
2.
 
Die Haftung von Suntrek gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; bei Schäden bis 4.100,00 EUR greift diese Beschränkung nicht ein. 3. Die obigen Haftungsbeschränkungen greifen bei Körperschäden nicht ein.
 
 
 
IX. Haftung von Suntrek bei Vermittlung fremder Leistungen
 
 
1.
 
Vermittelt Suntrek lediglich einzelne fremde Leistungen, vgl. Ziffer II, haftet Suntrek nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung als solche.
 
 
 
X. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
 
 
1.
 
Ist ein Reisender mit den Suntrek-Dienstleistungen nicht zufrieden oder bestehen Streitigkeiten, ist es unbedingt erforderlich, sich so schnell wie möglich an den Tourguide oder an die örtliche Vertretung zu wenden, damit mögliche Probleme rasch behoben werden können. Die endgültige Entscheidung über Reiseroute, Übernachtung und Führung des Treks obliegt dem Tourguide. Falls es dem Trekleiter nicht gelingt das Problem zu beheben, sollte der Reisende 1-800-SUNTREK (1-800-786-8735) in USA/Kanada oder 001 707-523-1800 weltweit anrufen. Falls der Reisende am Ende des Treks mit der Problemlösung nicht zufrieden war, ist das Anliegen innerhalb eines Monats gem. XII.1 nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Suntrek gegenüber schriftlich vorzutragen.
 
 
2.
 
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Suntrek kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
 
 
3.
 
Leistet Suntrek nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Suntrek die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderen Interesse geboten ist.
 
 
4.
 
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
 
 
5.
 
Wird die Reise infolge einen Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Suntrek verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
 
 
 
XII. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
 
 
1.
 
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Suntrek gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
 
 
2.
 
Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmern verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
 
 
 
XIII. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, Reisewarnungen
 
 
1.
 
Die Informationen zu Pass- und Visaerfordernissen und gesundheitspolizeilichen Formalitäten gehen von einer deutschen Staatsbürgerschaft des Reiseteilnehmers aus. Ansonsten empfi ehlt sich, das zuständige Konsulat zu kontaktieren.
 
 
2.
 
Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften oder Informationen Schwierigkeiten, die eine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass Suntrek seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von Suntrek nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
 
 
3.
 
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
 
 
4.
 
Informationen über mögliche Gefahren in internationalen Destinationen sowie medizinische Informationen erteilt das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de oder unter Tel. 030-5000-0.
 
 
 
XIV. Gerichtsstand
 
 
Für den Fall, dass der Reiseteilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Suntrek gegen den Reiseteilnehmer der Gerichtsstand München vereinbart.
 
 
 
XV. Gültigkeit der Prospektangaben
 
 
Der Druck dieses Prospektes erfolgte im September 2007. Naturgemäß kann der Prospekt nur die zu diesem Zeitpunkt geplanten Einzelheiten der Reiseabwicklung wie z.B. Termine und Abfl ugzeiten anführen. Änderungen insoweit sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Reisezeiten etc. ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, rechtswirksam getroffenen Abreden.
 
 
 
XVI. Garantierte Durchführung und Mindestteilnehmerzahl
 
 
5.
 
Garantierte Durchführung und Mindestteilnehmerzahl
 
 
5.1
 
USA (inkl. Alaska) und Kanada Suntrek garantiert die Durchführung aller Touren (vorbehaltlich Ereignissen wie Naturkatastrophen u.a. gem. Paragraph III.2).
 
 
5.2
 
Zentralamerika (inkl. Mexiko), Südamerika und Australien: Alle Touren werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen (Zentral-/ Südamerika), von 4 Personen (Mexiko/ Guatemala/Belize) und 6 Personen (Australien) garantiert durchgeführt (vorbehaltlich Ereignissen wie Naturkatastrophen u.a. gem. Paragraph III.2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl informiert Suntrek den Reisenden bzw. sein Reisebüro mindestens 60 Tage vor Reisebeginn über die Reiseabsage und unterbreitet Vorschläge für andere Touren. Wenn der Kunde einen dieser Vorschläge annimmt, gilt der Reisepreis der alternativ gebuchten Tour. Wenn der Kunde es vorzieht, die Reise zu stornieren, werden alle bereits getätigten Zahlungen zurückerstattet. Rücktritts- oder Umbuchungskosten für Flüge, Visagebühren, Auslagen für Impfungen oder Bankgebühren, zusätzlich gebuchte Reiseleistungen etc. können in keinem der oben genannten Fälle zurückerstattet werden. Suntrek empfi ehlt dringend, bei Buchung von Flügen oder anderen Leistungen darauf zu achten, dass diese bei Absage kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen sind.
 
 
 
XVII. Sonstiges
 
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 651 a) ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
 
 
 
Veranstalter:
SUNTREK Tours GmbH
Marktplatz 17
83607 Holzkirchen
 
 

2) Buchung erfolgt in US$ und damit direkt über Suntrek Tours Inc., USA.
    Es gelten die allgemeinen Suntrek USA Reisebedingungen.
 
Für Reisende aus der Schweiz, Österreich und allen anderen Ländern:
 
Es gelten die allgemeinen Suntrek USA Reisebedingungen.
 
Suntrek Tours Inc., Santa Rosa, CA, USA, wird nachstehend als Suntrek, der Kunde als Reisender bezeichnet. Mit der Anmeldung akzeptiert der Reisende vollumfänglich die folgenden Reisebedingungen und geht eine vertragliche Bindung mit Suntrek ein:
 
 
 
1. Anmeldung
 
 
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 150,00 US $ (oder entsprechender Betrag in lokaler Währung) fällig. Der volle Preis muss 45 Tage vor Reisebeginn bezahlt sein. Bei nicht fristgerechter Bezahlung kann Suntrek die Reise annullieren und die Bearbeitungsgebühren sowie Annullationskosten nach Ziffer 2 einfordern. Die Buchung wird für Suntrek mit der Bestätigung, für den Reisenden mit der Anmeldung verbindlich. Bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes Voraussetzung für die Teilnahme.
 
 
 
2. Reiserücktritt durch den Reisenden
 
 
Bei Reiserücktritt (inkl. Übernachtungen und Inlandsflügen), welcher früher als 42 Tage vor Trekbeginn erfolgt, verfällt die Anzahlung. Bei Reiserücktritt, der
 
  • zwischen 42 und 31 Tagen erfolgt, werden 30% des Trekpreises,
  • zwischen 30 und 21 Tagen erfolgt, werden 40% des Trekpreises,
  • zwischen 20 und 16 Tagen erfolgt, werden 60% des Trekpreises
  • zwischen 15 und 0 Tagen erfolgt, werden 100% des Trekpreises in Rechnung gestellt.
 
Wird vom zurücktretenden Reisenden eine Ersatzperson gestellt, werden nur die anfallenden Umbuchungsspesen und etwaige Änderungsgebühren für Inlandsflüge verrechnet. Jeder Reiserücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen werden als Stornierungen behandelt.
 
 
 
3. Nicht Erscheinen/Vorzeitige Rückreise
 
 
Bei Nicht oder zu spätem Erscheinen wird keine Rückzahlung geleistet. Alle Reise- und Flugbuchungen, welche Suntrek für den Reisenden tätigt, unterliegen den Buchungskonditionen und Stornobestimmungen der betreffenden Reiseorganisationen oder Fluggesellschaften. Suntrek ist nur Vermittler. Für Verspätungen, Unannehmlichkeiten, Krankheit, Unfallkosten, Verlust und und Schädigungen übernimmt Suntrek keine Haftung. Verlässt ein Reisender den Trek, ist er für Aufenthalt, Weiter- und Heimreise und die dabei anfallenden Kosten selbst verantwortlich. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt nicht.
 
 
 
4. Gruppenbuchungen und Buchungen für Dritte
 
 
Werden von einer Person für mehrere Personen Buchungen getätigt, garantiert diese Person, dass sie bevollmächtigt ist, die Buchungen für die anderen Personen durchzuführen und diese an die Reise-bedingungen zu binden. Dies gilt auch für minderjährige Reisende. Die buchende Person haftet gegenüber Suntrek.
 
 
 
5. Garantierte Durchführung und Mindestteilnehmerzahl
 
 
5.1 USA (inkl. Alaska) und Kanada
 
Suntrek garantiert die Durchführung aller Touren (vorbehaltlich Ereignissen wie Naturkatastrophen u.a. gem. Paragraph 15).
 
 
5.2 Zentralamerika (inkl. Mexiko), Südamerika und Australien:
 
Alle Touren werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen (Zentral-/ Südamerika), von 4 Personen (Mexiko/Guatemala/Belize) und 6 Personen (Australien) garantiert durchgeführt (vorbehaltlich Ereignissen wie Naturkata-strophen u.a. gem. Paragraph 15). Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl informiert Suntrek den Reisenden bzw. sein Reisebüro mindestens 60 Tage vor Reisebeginn über die Reiseabsage und unterbreitet Vorschläge für andere Touren. Wenn der Kunde einen dieser Vorschläge annimmt, gilt der Reisepreis der alternativ gebuchten Tour. Wenn der Kunde es vorzieht, die Reise zu stornieren, werden alle bereits getätigten Zahlungen zurückerstattet. Rücktritts- oder Umbuchungskosten für Flüge, Visagebühren, Auslagen für Impfungen oder Bankgebühren, zusätzlich gebuchte Reiseleistungen etc. können in keinem der oben genannten Fälle zurückerstattet werden. Dem Reisenden wird dringend empfohlen, Flüge zu reservieren, die bis 60 Tage vor Reisebeginn kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen sind.
 
 
 
6. Änderung der Reise
 
 
Suntrek kann in Notfällen, aus logistischen Gründen oder bei veränderten Umständen Reiseroute, Zeitplan, Übernachtungsorte, Besuch von Attraktionen und Beförderungsart während der ganzen Reise oder für einzelne Trekabschnitte ändern oder weglassen. Suntrek haftet nicht für daraus resultierende Unannehmlichkeiten, Kosten, unerfüllte Erwartungen oder Schäden.
 
 
 
7. Versicherung
 
 
Im Trekpreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Suntrek haftet weder für Krankheit, Unfall, Verletzungen, Tod noch für Rückreise- und Rücktrittskosten, noch für Gepäckverlust/-beschädigung. Jeder Trekteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko am Trek teil. Ebenso wird keine Haftung für Schäden übernommen, welche durch Mitreisende oder Dritte verursacht werden. Es ist Voraussetzung für die Teilnahme am Trek, dass jeder Reisende ausreichend für die obenerwähnten Risiken versichert ist, entweder durch Versicherungspartner von Suntrek oder durch eine kompetente Versicherung eigener Wahl.
 
 
 
8. Gesundheit
 
 
Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass sein gesundheitlicher Zustand den Anforderungen, wie sie diese Art von Reisen (Trek) erfordert, entspricht. Der Reisende willigt ein jegliche medizinische Behandlung, die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nötig ist und alle Rettungs- und/oder Behandlungskosten, die während des Treks anfallen, zu übernehmen.
 
 
 
9. Behördliche Vorschriften
 
 
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften verantwortlich. Suntrek duldet in keinem Fall das Mitführen von illegalen Drogen und anderen gesetzlich nicht erlaubten Produkten. Suntrek oder der Tourguide ist berechtigt, Reisende sofort von der Reise auszuschliessen, wenn sie solche illegalen Drogen und Produkte mit sich tragen. Das gleiche gilt, wenn ein Reisender diese Reisebedingungen nicht befolgt oder die Gruppe nachhaltig stört. In diesem Falle können keine Rückerstattungen nicht bezogener Leistungen erfolgen. Alle Unannehmlichkeiten, Nachteile, Schädigungen und Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
 
 
 
10. Risiken und Warnungen
 
 
Informationen über mögliche Gefahren in internationalen Destinationen erteilt die Travel Advisory Abteilung des U.S. State Department unter +1 (202) 647-5335 oder www.travel.state.gov. Medizinische Informationen erhält man beim U.S. Center for Disease Control (CDC), unter +1 (404) 332-4559, www.cdc.gov oder bei deren Fax-Informationsdienst unter +1 (404) 332-4565.
 
 
 
11. Beanstandungen
 
 
Ist ein Reisender mit den Suntrek-Dienstleistungen nicht zufrieden oder bestehen Streitigkeiten, ist es unbedingt erforderlich, sich so schnell wie möglich an den Tourguide oder an die örtliche Vertretung zu wenden, damit mögliche Probleme rasch behoben werden können. Die endgültige Entscheidung über Reiseroute, Übernachtung und Führung des Treks obliegt dem Tourguide. Falls es dem Trekleiter nicht gelingt das Problem zu beheben, sollte der Reisende 1-800-SUNTREK (1-800-786-8735) in USA/Kanada oder +1 707-523-1800 weltweit anrufen. Falls der Reisende am Ende des Treks mit der Problemlösung nicht zufrieden war, ist das Anliegen innerhalb von vier Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Suntrek gegenüber schriftlich vorzutragen.
 
 
 
12. Publicitymaterial
 
 
Suntrek behält sich vor, Film, Foto- und Tonmaterial, welches von einem beauftragten Vertreter der Suntrek während eines Treks gemacht wird, exklusiv für Werbung und Publicity zu verwenden. Suntrek setzt ohne gegenteilige ausdrückliche Verweigerung des Reisenden dessen Einverständnis voraus.
 
 
 
13. Richtigkeit der Informationen
 
 
Die in diesem Katalog enthaltenen Informationen basieren auf dem bestem Wissen von Suntrek zum Zeitpunkt des Katalogdruckes. Suntrek kann jedoch keine Verantwortung für eventuell enthaltene Unstimmigkeiten übernehmen und behält sich das Recht vor, jegliche Informationen ohne Ankündigung zu ändern. Dieser Katalog verliert mit dem Erscheinen des neuen Kataloges seine Gültigkeit.
 
 
 
14. Preis
 
 
Die im Katalog angegebenen Preise gelten zum Zeitpunkt der Publizierung, sind jedoch abhängig von Währungsschwankungen, Treibstoffkosten, Energiezuschlägen und anderen Faktoren. Suntrek behält sich vor, den Preis eines Treks zu ändern oder einen Zuschlag in Bezug auf die Erhöhung der jeweiligen Kosten zu erheben. Mit der Anmeldung akzeptiert der Reisende, einen solchen Zuschlag zu zahlen. Beträgt der Zuschlag mehr als 10% des Trekpreises, hat der Reisende das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntmachung ohne eine Gebühr zurückzutreten.
 
 
 
15. Entlastungen, Kenntnisnahme und Akzeptanz des Risikos
 
 
Der Reisende versteht und stimmt zu, dass während des Treks, der Tour, der Expedition oder anderen Ausflügen, an denen er unter der Regie von Suntrek, deren Stellvertretern, Eigentümern, Mitarbeitern, Gesellschaftern, Partnerunternehmen oder Leistungsträgern teilnehmen werde, gewisse Risiken und Gefahren auftreten können, einschliesslich u.a.: Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten, Verluste, höhere Gewalt, Naturgewalten, technische Defekte an Transportmitteln, Fahrzeugunfälle, Ausfall von Transport-mitteln oder dessen Bedienungspersonal, Versäumnisse (fahrlässig oder vorsätzlich) von Suntrek oder jeglicher anderer Reise-organisationen oder Fluggesellschaften, Gepäckverlust/-beschädigung, vorzeitige Rückreise, Krankheit, Unfall, Verletzung, Tod, Quarantänen, Beschlagnahmung, Anordnungen von lokalen Behörden oder ihrer Organe, Entzug oder Nicht-gewährung von Beförderungsrechten oder Passiererlaubnissen, Streik, Aufstände, Unruhen, Raub, Diebstahl, Treibstoffrationierung oder –blockaden oder Schwierigkeiten der Beschaffung von Treibstoff, Gefahren des Reisens in unsicheren oder politisch instabilen Regionen oder unter unsicheren Konditionen, Gefahr von Ausschreitungen und Krieg, Naturgewalten, Gefahren und Risiken verbunden mit Sportaktivitäten, fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten oder Versäumnisse von Suntrek, seinen Stellvertretern, Eigentümern, Mitarbeitern, Funktionären, Direktoren, Gesellschaftern, Partnerunternehmen oder Leistungsträgern, Reisen per Boot, Fahrzeug, Zug, Schiff, Flugzeug oder anderen Beförderungsmitteln, Unfall oder Krankheit in abgelegenen Orten ohne Zugang zu medizinischen Einrichtungen, Transport oder Mittel zur schnellen Evakuierung und Hilfe. Suntrek haftet nicht für jegliche Verletzungen, Beschädigungen oder Verluste, die Reisenden durch sämtliche oben angenannten Gründen widerfahren und/oder bedingt sind durch terroristische Aktivitäten, religiöse Unruhen, soziale oder betriebliche Aufstände, Fehler oder Schwierigkeiten in der Konstruktion oder Mechanik, Krankheiten, lokale Gesetzgebung, klimatische Verhältnisse, Fahrzeugunfälle, Strassenbedingungen, ungewöhnliche Entwicklungen, Versäumnisse oder Vorkommnisse ausserhalb des Einflussbereichs von Suntrek. Der Reisende übernimmt volle Verantwortung für die Aktualität und Überprüfung jeglicher Pässe, Visa, Impfungen, anderer Einreise- und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Destination und entlastet hiermit Suntrek und seine Stellvertreter.
Hiermit Bestätigt der Reisende ausdrücklich die Akzeptanz und Kenntnisnahme oben genannter Risiken, verbunden mit der Zahlung und dem Recht seiner Teilnahme an genannten Treks, Touren, Expeditionen oder anderen Aktivitäten, die von Suntrek, deren Stellvertretern, Mitarbeitern, Eigentümern, Gesellschaftern, Partnerunter-nehmen oder Leistungsträgern organisiert werden, einschliesslich des im gesetzlich erlaubten Rahmen liegenden Risikos fahrlässigen Handelns oder Versäumnissen seitens Suntrek und seiner Stellvertreter, Eigentümer, Mitarbeiter, Funktionäre, Direktoren, Gesellschafter, Partnerunternehmen oder Leistungsträger. Ausserdem erklärt sich der Reisende hiermit ausdrücklich bereit, Suntrek und deren Stellvertreter, Eigentümer, Mitarbeiter, Funktionäre, Direktoren, Gesellschafter, Partnerunternehmen und Leistungsträger von allen Verbindlichkeiten, Handlungen und deren Folgen, Schulden, Klagen und Forderungen jeglicher Art, die er im Moment hat oder welche durch oder in Verbindung mit seinem Trek oder der Teilnahme an Aktivitäten, die von Suntrek und deren Stellvertretern, Eigentümern, Mitarbeitern, Gesellschaftern, Partnerunternehmen oder Leistungsträgern organisiert sind, zu entbinden, zu entlasten und nicht haftbar zu machen. Diese Bedingungen dienen als vollständige Entlastung und drücken die vollständige Akzeptanz und Kenntnisnahme des Risikos seitens des Reisenden, seiner Erben, Bevollmächtigten, Nachlassverwalter und alle Mitglieder seiner Familie einschliesslich aller mit ihm reisenden Minderjährigen aus. Der Reisende Bestätigt, alle Punkte und rechtlichen Konsequenzen dieser Reisebedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie das Risiko zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben und stimmt hiermit allen Bedingungen zu. Der Reisende bestätigt, dass Suntrek empfiehlt dieses Dokument vor Buchung anwaltlich prüfen zu lassen. Ausserdem stimmt der Reisende zu, dass jeglicher Rechtsstreit in Verbindung mit diesen Reiseleistungen ausschliesslich und verbindlich vor einer Schlichtungsstelle Gehör findet. Verzicht auf jegliches Recht, Folgeschäden, Busszahlungen, Strafzahlungen und Entschädigungen einzufordern: Unabhängig von den Umständen, die zu einer Klage führen können, verzichtet der Reisende auf jegliches Recht Folgeschäden, Busszahlungen, Strafzahlungen oder Entschädigungen gegen Suntrek, seinen Vertretern, Eigentümern, Mitarbeitern, Funktionären, Direktoren, Gesellschaftern, Partnerunternehmen und Leistungsträgern geltend zu machen. Der Reisende bestätigt, dass Suntrek bei der Kalkulation der Tour-/Trekkosten auf sein Einverständnis bezüglich der Bedingungen und deren Durchsetzbarkeit vertraut hat. Ohne diese Reisebedingungen wären die Tour-/Trekkosten höher oder Suntrek wäre nicht in der Lage, diese Leistungen anzubieten.
 
 
 
16. Vermittlung
 
 
Ist Suntrek lediglich Vermittler einzelner Leistungen fremder Unternehmen/Organisationen, so haftet Suntrek nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die Erbringung oder den Inhalt der Leistung oder fahrlässiges Handeln der Veranstalter/Leistungsträger.
 
 
 
17. Schlichtung
 
 
Der Reisende stimmt zu, dass jegliche Kontroverse, die aus diesen Reisebedingungen, dem Katalog, der Website oder sämtlicher Literatur, die meinen Trek betrifft, entsteht, der Trek selbst, Schadensersatzklagen, Schäden oder Tod, die während oder in Verbindung mit dem Trek auftreten, ausschliesslich mit IFFTA, The World Travel Dispute Center Inc. gelöst werden. Solche Verfahren werden nach kalifornischem Gesetz entschieden. Die Parteien verzichten auf das Recht sich auf die Rechtsvorschrift oder Statut eines Staates oder ein Gesetz zu beziehen, das eine Ausnahme zum oben genannten Schlichtungsverfahren darstellt.
Verzicht auf Geschworenen-Gerichtsverfahren: In Verbindung mit jeglichen Handlungen oder Rechtsverfahren, die sich aus diesen Reisebedingungen ergeben, verzichten alle Parteien bewusst auf das Recht eines Geschworenen-Gerichtsverfahrens.
 
 
 
18. Sonstiges
 
 
Falls ein Teil dieser Reisebedingungen als ungültig erklärt wird, uneinklagbar oder auf eine bestimmte Situation nicht anwendbar ist, wird die Gültigkeit der übrigen Reisebedingungen nicht beeinflusst.
 
 
 
19. Verzicht
 
 
Das Scheitern einer Partei, alle genannten Bedingungen dieser Reisebedingungen einzuhalten, hat nicht die Ungültigkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge und berechtigt nicht zu einem Verzicht auf andere Bedingungen oder zu einem Verstoss gegen diese Reisebedingungen.
 
 
 
20. Ausschluss
 
 
Die Reisebedingungen sind zu Gunsten des Reisenden und Suntrek. Sie sind alleingültig und setzen jegliche Werbung, Internetseiten, Marketing oder andere Verkaufsliteratur oder Aktivitäten von Suntrek und Dritten ausser Kraft. Nichts was in diesem Material enthalten ist soll neue Ansprüche aus oder in Verbindung mit diesen Reisebedingungen darstellen.
 
 
 
21. Gerichtsstand
 
 
Gerichtsstand ist Santa Rosa, Kalifornien. Anwendbar ist kalifornisches Recht. Suntrek hat auch das Recht, den Reisenden auch beim zuständigen Gericht seines Wohnortes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Diese Teilnahmebedingungen sind gültig bis auf Widerruf.
 
 
 
Veranstalter:
SUNTREK Tours Inc.
Sun Plaza 77 West Third Street
Santa Rosa, CA 95401
USA
 
 
 
Stand: 2008
 
 
 

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