zurückAGBs des Veranstalters SUNTREK Tours GmbHFür Reisende aus Deutschland: Es gibt 2 Buchungsmöglichkeiten:
1) Buchung erfolgt in Euro und damit direkt über Suntrek Tours GmbH, Deutschland. Es gelten die Suntrek Reisebedingungen für Deutschland:
I. Buchung der Reise/Ausführendes Luftfahrtunternehmen/Datenschutz
1.
Die Buchung der Reise wird für Suntrek Tours GmbH (nachfolgend als „Suntrek"
bezeichnet) erst verbindlich, wenn sie dem Reiseteilnehmer oder dem vom Reiseteilnehmer
beauftragten Reisebüro schriftlich von Suntrek bestätigt worden ist. An seine
Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Suntrek, jedoch längstens
14 Tage ab Datum der Anmeldung, gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit
der bestellten Leistungen zu überprüfen).
2.
Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen
sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Suntrek.
Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht
bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes einschließlich der Reisebedingungen
abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen
zu treffen.
3.
Die EU-Verordnung Nr.2111/2005 vom 14.12.05 verpfl ichtet Reiseveranstalter,
Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden über die
Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen
Flug-Beförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Bei Wechsel
der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich
zu unterrichten. 4. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Kundendaten werden
ausschließlich zur Reisedurchführung und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das
Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Satz 2 wird vorsorglich hingewiesen.
II. Vermittlung von fremden Leistungen
1.
Vermittelt Suntrek ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen,
z.B. Anschlussflüge, Fährtransporte, Mietwagen etc., so richten sich Inhalt und
Zustandekommen des Vertrages nach den für diesen gültigen Regelungen.
2.
Während der Reise können zahlreiche zusätzliche Aktivitäten durchgeführt werden.
Diese sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Soweit der Trekleiter hierfür Empfehlungen
ausspricht und den Kontakt herstellt, ist Suntrek lediglich als Vermittler tätig.
Auf Ziffer IX der Reisebedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
III. Persönliche Anforderungen, Änderung des vorgesehenen Ablaufs der Reise
1.
Die von Suntrek angebotenen Touren erfordern aufgrund der mit ihnen verbundenen
Anstrengungen vom Reiseteilnehmer eine gewisse körperliche Belastbarkeit, darüber
hinaus aber auch Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten sowie die Bereitschaft
zur Mithilfe bei eventuell auftretenden Problemen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
Suntrek duldet das Mitführen von gesetzlich nicht erlaubten Drogen und ähnlichen
Produkten nicht, Suntrek oder der Trekleiter ist berechtigt, Reisende sofort von
der Reise auszuschließen, wenn sie solche illegalen Drogen und Produkte mit sich
tragen. Das gleiche gilt, wenn ein Reisender die Gruppe nachhaltig stört. In diesem
Falle können keine Rückerstattungen nicht bezogener Leistungen erfolgen. Alle
Umtriebe, Nachteile, Schädigungen und Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
2.
Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im wesentlichen im
Verantwortungsbereich der FluggeseIlschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden.
Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes
sind teilweise nicht vermeidbar. Durch unvorhergesehene Ereignisse vor oder während
der Reise wie z.B. Streik, höhere Gewalt, Naturgewalten, Ausfall von Transportmitteln
oder dessen Bedienungspersonal, Aufstände, Unruhen, Raub, Diebstahl, Treibstoffrationierung
oder -blockaden oder Schwierigkeiten der Beschaffung von Treibstoff, Krieg, terroristische
Aktivitäten, religiöse Unruhen, soziale oder betriebliche Aufstände, Strassenbedingungen,
behördliche Maßnahmen, Unwetter, technische Defekte, Unfälle und ähnliches kann
es notwendig werden, Reiseroute, Zeitplan, Übernachtungsorte, Besichtigungsprogramm
und Beförderungsart während der ganzen Reise oder einzelner Trekabschnitte abzuändern;
hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Suntrek wird sich jeweils bemühen, die
Abweichungen so gering wie möglich zu halten und so zu gestalten, dass der Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmern
aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.
IV. Zahlung des Reisepreises/ Anzahlung
1.
Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung sind nur gegen bzw. nach Aushändigung
eines SICHERUNGSSCHEINES IM SINNE § 651K Abs. 3 BGB zu leisten. Der Sicherungsschein
liegt der Reisebestätigung bei. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung
von 10% des Reisepreises fällig.
2.
Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die
weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe
des Sicherungsscheines sofort fällig.
3.
Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so
besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch
auf Erbringung der Reiseleistung durch Suntrek.
4.
Stornoentschädigungen, Bearbeitungsund Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
V. Preisänderungen
1.
Suntrek ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für
Suntrek und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile
aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Suntrek nicht zu vertreten
sind: Wechselkurse, Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen),
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Sicherheitsgebühren.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und
dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt und Suntrek
dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens drei Wochen vor Reiseantritt
mitteilt.
2.
Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der sich bei Addition der
Erhöhungsbeträge der in Ziffer V. 1. genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit
Kostenerhöhungen erst auf die Reiseteilnehmer umgelegt werden müssen, wird entweder
die konkret erwartete Teilnehmerzahl oder die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl
zugrunde gelegt, je nachdem, was für die Teilnehmer günstiger ist. Auf Anforderung
ist Suntrek verpfl ichtet, Belege und Nachweise vorzulegen.
3.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt
ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
einer gleichwertiges Ersatzreise zu verlangen, sofern Suntrek diese ohne Mehrpreis
aus seinem Angebot anbieten kann. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise
muss unverzüglich gegenüber Suntrek oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
VI. Rücktrittskosten vor Reisebeginn / Umbuchung
1.
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno)
kann Suntrek anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende
pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
Bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 10%
Vom 42. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30% Vom 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 40% Vom 20. bis 16. Tag vor Reiseantritt 60% Ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80% Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem
Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der
Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren
oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.
2.
Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag
mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
VII. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
und einer zusätzlichen Krankenversicherung mit Deckung der Rückführungskosten
aus dem Ausland bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reisegepäck-, Reiseunfall-
und Reisehaftpflichtversicherung. Wir vermitteln gerne entsprechende Angebote
der ELVIA Reiseversicherungs- Gesellschaft, Ludmillastrasse 26, 81543 München.
VIII. Haftungsbeschränkungen für Suntrek als Reiseveranstalter
1.
Die vertragliche Haftung von Suntrek ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit a) ein Schaden den Reiseteilnehmern weder grob fahrlässig noch vorsätzlich
herbeigeführt wird, oder b) Suntrek für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
2.
Die Haftung von Suntrek gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen
unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; bei Schäden bis 4.100,00 EUR
greift diese Beschränkung nicht ein. 3. Die obigen Haftungsbeschränkungen greifen
bei Körperschäden nicht ein.
IX. Haftung von Suntrek bei Vermittlung fremder Leistungen
1.
Vermittelt Suntrek lediglich einzelne fremde Leistungen, vgl. Ziffer II, haftet
Suntrek nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung
als solche.
X. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
1.
Ist ein Reisender mit den Suntrek-Dienstleistungen nicht zufrieden oder bestehen
Streitigkeiten, ist es unbedingt erforderlich, sich so schnell wie möglich an
den Tourguide oder an die örtliche Vertretung zu wenden, damit mögliche Probleme
rasch behoben werden können. Die endgültige Entscheidung über Reiseroute, Übernachtung
und Führung des Treks obliegt dem Tourguide. Falls es dem Trekleiter nicht gelingt
das Problem zu beheben, sollte der Reisende 1-800-SUNTREK (1-800-786-8735) in
USA/Kanada oder 001 707-523-1800 weltweit anrufen. Falls der Reisende am Ende
des Treks mit der Problemlösung nicht zufrieden war, ist das Anliegen innerhalb
eines Monats gem. XII.1 nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
Suntrek gegenüber schriftlich vorzutragen.
2.
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe
verlangen. Suntrek kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
3.
Leistet Suntrek nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen
Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn
Suntrek die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer
vorliegendes besonderen Interesse geboten ist.
4.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer
einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser
Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterläßt,
den Mangel anzuzeigen.
5.
Wird die Reise infolge einen Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge
eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund
nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe
zu setzen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
Suntrek verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
XII. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
1.
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter
Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Suntrek gegenüber geltend
machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der
Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
2.
Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmern verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte.
XIII. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, Reisewarnungen
1.
Die Informationen zu Pass- und Visaerfordernissen und gesundheitspolizeilichen
Formalitäten gehen von einer deutschen Staatsbürgerschaft des Reiseteilnehmers
aus. Ansonsten empfi ehlt sich, das zuständige Konsulat zu kontaktieren.
2.
Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften oder Informationen
Schwierigkeiten, die eine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen,
so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.
Voraussetzung ist, dass Suntrek seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage
und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von Suntrek nicht zu vertreten
sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt,
soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
3.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen
Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird
verwiesen.
4.
Informationen über mögliche Gefahren in internationalen Destinationen sowie medizinische
Informationen erteilt das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de oder unter Tel. 030-5000-0.
XIV. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reiseteilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dieser
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Suntrek gegen
den Reiseteilnehmer der Gerichtsstand München vereinbart.
XV. Gültigkeit der Prospektangaben
Der Druck dieses Prospektes erfolgte im September 2007. Naturgemäß kann der Prospekt
nur die zu diesem Zeitpunkt geplanten Einzelheiten der Reiseabwicklung wie z.B.
Termine und Abfl ugzeiten anführen. Änderungen insoweit sind daher möglich und
bleiben vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Reisezeiten etc. ist
daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung
und sonstigen, rechtswirksam getroffenen Abreden.
XVI. Garantierte Durchführung und Mindestteilnehmerzahl
5.
Garantierte Durchführung und Mindestteilnehmerzahl
5.1
USA (inkl. Alaska) und Kanada Suntrek garantiert die Durchführung aller Touren
(vorbehaltlich Ereignissen wie Naturkatastrophen u.a. gem. Paragraph III.2).
5.2
Zentralamerika (inkl. Mexiko), Südamerika und Australien: Alle Touren werden
ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen (Zentral-/ Südamerika), von 4 Personen
(Mexiko/ Guatemala/Belize) und 6 Personen (Australien) garantiert durchgeführt
(vorbehaltlich Ereignissen wie Naturkatastrophen u.a. gem. Paragraph III.2. Bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl informiert Suntrek den Reisenden bzw.
sein Reisebüro mindestens 60 Tage vor Reisebeginn über die Reiseabsage und unterbreitet
Vorschläge für andere Touren. Wenn der Kunde einen dieser Vorschläge annimmt,
gilt der Reisepreis der alternativ gebuchten Tour. Wenn der Kunde es vorzieht,
die Reise zu stornieren, werden alle bereits getätigten Zahlungen zurückerstattet.
Rücktritts- oder Umbuchungskosten für Flüge, Visagebühren, Auslagen für Impfungen
oder Bankgebühren, zusätzlich gebuchte Reiseleistungen etc. können in keinem der
oben genannten Fälle zurückerstattet werden. Suntrek empfi ehlt dringend, bei
Buchung von Flügen oder anderen Leistungen darauf zu achten, dass diese bei Absage
kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen sind.
XVII. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 651 a) ff. des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
Veranstalter:
SUNTREK Tours GmbH
Marktplatz 17
83607 Holzkirchen
2) Buchung erfolgt in US$ und damit direkt über Suntrek Tours Inc., USA. Es gelten die allgemeinen Suntrek USA Reisebedingungen. Für Reisende aus der Schweiz, Österreich und allen anderen Ländern:
Es gelten die allgemeinen Suntrek USA Reisebedingungen.
Suntrek Tours Inc., Santa Rosa, CA, USA, wird nachstehend als Suntrek, der Kunde
als Reisender bezeichnet. Mit der Anmeldung akzeptiert der Reisende vollumfänglich
die folgenden Reisebedingungen und geht eine vertragliche Bindung mit Suntrek
ein:
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 150,00 US $ (oder entsprechender Betrag
in lokaler Währung) fällig. Der volle Preis muss 45 Tage vor Reisebeginn bezahlt
sein. Bei nicht fristgerechter Bezahlung kann Suntrek die Reise annullieren und
die Bearbeitungsgebühren sowie Annullationskosten nach Ziffer 2 einfordern. Die
Buchung wird für Suntrek mit der Bestätigung, für den Reisenden mit der Anmeldung
verbindlich. Bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der Eltern
oder des gesetzlichen Vormundes Voraussetzung für die Teilnahme.
2. Reiserücktritt durch den Reisenden
Bei Reiserücktritt (inkl. Übernachtungen und Inlandsflügen), welcher früher als
42 Tage vor Trekbeginn erfolgt, verfällt die Anzahlung. Bei Reiserücktritt, der
Wird vom zurücktretenden Reisenden eine Ersatzperson gestellt, werden nur die
anfallenden Umbuchungsspesen und etwaige Änderungsgebühren für Inlandsflüge verrechnet.
Jeder Reiserücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen werden als Stornierungen
behandelt.
3. Nicht Erscheinen/Vorzeitige Rückreise
Bei Nicht oder zu spätem Erscheinen wird keine Rückzahlung geleistet. Alle Reise-
und Flugbuchungen, welche Suntrek für den Reisenden tätigt, unterliegen den Buchungskonditionen
und Stornobestimmungen der betreffenden Reiseorganisationen oder Fluggesellschaften.
Suntrek ist nur Vermittler. Für Verspätungen, Unannehmlichkeiten, Krankheit, Unfallkosten,
Verlust und und Schädigungen übernimmt Suntrek keine Haftung. Verlässt ein Reisender
den Trek, ist er für Aufenthalt, Weiter- und Heimreise und die dabei anfallenden
Kosten selbst verantwortlich. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt nicht.
4. Gruppenbuchungen und Buchungen für Dritte
Werden von einer Person für mehrere Personen Buchungen getätigt, garantiert diese
Person, dass sie bevollmächtigt ist, die Buchungen für die anderen Personen durchzuführen
und diese an die Reise-bedingungen zu binden. Dies gilt auch für minderjährige
Reisende. Die buchende Person haftet gegenüber Suntrek.
5. Garantierte Durchführung und Mindestteilnehmerzahl
5.1 USA (inkl. Alaska) und Kanada
Suntrek garantiert die Durchführung aller Touren (vorbehaltlich Ereignissen wie
Naturkatastrophen u.a. gem. Paragraph 15).
5.2 Zentralamerika (inkl. Mexiko), Südamerika und Australien:
Alle Touren werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen (Zentral-/ Südamerika),
von 4 Personen (Mexiko/Guatemala/Belize) und 6 Personen (Australien) garantiert
durchgeführt (vorbehaltlich Ereignissen wie Naturkata-strophen u.a. gem. Paragraph
15). Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl informiert Suntrek den Reisenden
bzw. sein Reisebüro mindestens 60 Tage vor Reisebeginn über die Reiseabsage und
unterbreitet Vorschläge für andere Touren. Wenn der Kunde einen dieser Vorschläge
annimmt, gilt der Reisepreis der alternativ gebuchten Tour. Wenn der Kunde es
vorzieht, die Reise zu stornieren, werden alle bereits getätigten Zahlungen zurückerstattet.
Rücktritts- oder Umbuchungskosten für Flüge, Visagebühren, Auslagen für Impfungen
oder Bankgebühren, zusätzlich gebuchte Reiseleistungen etc. können in keinem der
oben genannten Fälle zurückerstattet werden. Dem Reisenden wird dringend empfohlen,
Flüge zu reservieren, die bis 60 Tage vor Reisebeginn kostenfrei zu stornieren
oder umzubuchen sind.
6. Änderung der Reise
Suntrek kann in Notfällen, aus logistischen Gründen oder bei veränderten Umständen
Reiseroute, Zeitplan, Übernachtungsorte, Besuch von Attraktionen und Beförderungsart
während der ganzen Reise oder für einzelne Trekabschnitte ändern oder weglassen.
Suntrek haftet nicht für daraus resultierende Unannehmlichkeiten, Kosten, unerfüllte
Erwartungen oder Schäden.
7. Versicherung
Im Trekpreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Suntrek haftet weder für
Krankheit, Unfall, Verletzungen, Tod noch für Rückreise- und Rücktrittskosten,
noch für Gepäckverlust/-beschädigung. Jeder Trekteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr
und eigenes Risiko am Trek teil. Ebenso wird keine Haftung für Schäden übernommen,
welche durch Mitreisende oder Dritte verursacht werden. Es ist Voraussetzung für
die Teilnahme am Trek, dass jeder Reisende ausreichend für die obenerwähnten Risiken
versichert ist, entweder durch Versicherungspartner von Suntrek oder durch eine
kompetente Versicherung eigener Wahl.
8. Gesundheit
Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass sein gesundheitlicher Zustand den
Anforderungen, wie sie diese Art von Reisen (Trek) erfordert, entspricht. Der
Reisende willigt ein jegliche medizinische Behandlung, die aufgrund einer Verletzung
oder Krankheit nötig ist und alle Rettungs- und/oder Behandlungskosten, die während
des Treks anfallen, zu übernehmen.
9. Behördliche Vorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-,
Gesundheits- und sonstigen Vorschriften verantwortlich. Suntrek duldet in keinem
Fall das Mitführen von illegalen Drogen und anderen gesetzlich nicht erlaubten
Produkten. Suntrek oder der Tourguide ist berechtigt, Reisende sofort von der
Reise auszuschliessen, wenn sie solche illegalen Drogen und Produkte mit sich
tragen. Das gleiche gilt, wenn ein Reisender diese Reisebedingungen nicht befolgt
oder die Gruppe nachhaltig stört. In diesem Falle können keine Rückerstattungen
nicht bezogener Leistungen erfolgen. Alle Unannehmlichkeiten, Nachteile, Schädigungen
und Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
10. Risiken und Warnungen
Informationen über mögliche Gefahren in internationalen Destinationen erteilt
die Travel Advisory Abteilung des U.S. State Department unter +1 (202) 647-5335
oder www.travel.state.gov. Medizinische Informationen erhält man beim U.S. Center for Disease Control
(CDC), unter +1 (404) 332-4559, www.cdc.gov oder bei deren Fax-Informationsdienst unter +1 (404) 332-4565.
11. Beanstandungen
Ist ein Reisender mit den Suntrek-Dienstleistungen nicht zufrieden oder bestehen
Streitigkeiten, ist es unbedingt erforderlich, sich so schnell wie möglich an
den Tourguide oder an die örtliche Vertretung zu wenden, damit mögliche Probleme
rasch behoben werden können. Die endgültige Entscheidung über Reiseroute, Übernachtung
und Führung des Treks obliegt dem Tourguide. Falls es dem Trekleiter nicht gelingt
das Problem zu beheben, sollte der Reisende 1-800-SUNTREK (1-800-786-8735) in
USA/Kanada oder +1 707-523-1800 weltweit anrufen. Falls der Reisende am Ende des
Treks mit der Problemlösung nicht zufrieden war, ist das Anliegen innerhalb von
vier Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Suntrek gegenüber
schriftlich vorzutragen.
12. Publicitymaterial
Suntrek behält sich vor, Film, Foto- und Tonmaterial, welches von einem beauftragten
Vertreter der Suntrek während eines Treks gemacht wird, exklusiv für Werbung und
Publicity zu verwenden. Suntrek setzt ohne gegenteilige ausdrückliche Verweigerung
des Reisenden dessen Einverständnis voraus.
13. Richtigkeit der Informationen
Die in diesem Katalog enthaltenen Informationen basieren auf dem bestem Wissen
von Suntrek zum Zeitpunkt des Katalogdruckes. Suntrek kann jedoch keine Verantwortung
für eventuell enthaltene Unstimmigkeiten übernehmen und behält sich das Recht
vor, jegliche Informationen ohne Ankündigung zu ändern. Dieser Katalog verliert
mit dem Erscheinen des neuen Kataloges seine Gültigkeit.
14. Preis
Die im Katalog angegebenen Preise gelten zum Zeitpunkt der Publizierung, sind
jedoch abhängig von Währungsschwankungen, Treibstoffkosten, Energiezuschlägen
und anderen Faktoren. Suntrek behält sich vor, den Preis eines Treks zu ändern
oder einen Zuschlag in Bezug auf die Erhöhung der jeweiligen Kosten zu erheben.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Reisende, einen solchen Zuschlag zu zahlen. Beträgt
der Zuschlag mehr als 10% des Trekpreises, hat der Reisende das Recht, innerhalb
von 7 Tagen nach Bekanntmachung ohne eine Gebühr zurückzutreten.
15. Entlastungen, Kenntnisnahme und Akzeptanz des Risikos
Der Reisende versteht und stimmt zu, dass während des Treks, der Tour, der Expedition
oder anderen Ausflügen, an denen er unter der Regie von Suntrek, deren Stellvertretern,
Eigentümern, Mitarbeitern, Gesellschaftern, Partnerunternehmen oder Leistungsträgern
teilnehmen werde, gewisse Risiken und Gefahren auftreten können, einschliesslich
u.a.: Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten, Verluste, höhere Gewalt, Naturgewalten,
technische Defekte an Transportmitteln, Fahrzeugunfälle, Ausfall von Transport-mitteln
oder dessen Bedienungspersonal, Versäumnisse (fahrlässig oder vorsätzlich) von
Suntrek oder jeglicher anderer Reise-organisationen oder Fluggesellschaften, Gepäckverlust/-beschädigung,
vorzeitige Rückreise, Krankheit, Unfall, Verletzung, Tod, Quarantänen, Beschlagnahmung,
Anordnungen von lokalen Behörden oder ihrer Organe, Entzug oder Nicht-gewährung
von Beförderungsrechten oder Passiererlaubnissen, Streik, Aufstände, Unruhen,
Raub, Diebstahl, Treibstoffrationierung oder –blockaden oder Schwierigkeiten der
Beschaffung von Treibstoff, Gefahren des Reisens in unsicheren oder politisch
instabilen Regionen oder unter unsicheren Konditionen, Gefahr von Ausschreitungen
und Krieg, Naturgewalten, Gefahren und Risiken verbunden mit Sportaktivitäten,
fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten oder Versäumnisse von Suntrek, seinen
Stellvertretern, Eigentümern, Mitarbeitern, Funktionären, Direktoren, Gesellschaftern,
Partnerunternehmen oder Leistungsträgern, Reisen per Boot, Fahrzeug, Zug, Schiff,
Flugzeug oder anderen Beförderungsmitteln, Unfall oder Krankheit in abgelegenen
Orten ohne Zugang zu medizinischen Einrichtungen, Transport oder Mittel zur schnellen
Evakuierung und Hilfe. Suntrek haftet nicht für jegliche Verletzungen, Beschädigungen
oder Verluste, die Reisenden durch sämtliche oben angenannten Gründen widerfahren
und/oder bedingt sind durch terroristische Aktivitäten, religiöse Unruhen, soziale
oder betriebliche Aufstände, Fehler oder Schwierigkeiten in der Konstruktion oder
Mechanik, Krankheiten, lokale Gesetzgebung, klimatische Verhältnisse, Fahrzeugunfälle,
Strassenbedingungen, ungewöhnliche Entwicklungen, Versäumnisse oder Vorkommnisse
ausserhalb des Einflussbereichs von Suntrek. Der Reisende übernimmt volle Verantwortung
für die Aktualität und Überprüfung jeglicher Pässe, Visa, Impfungen, anderer Einreise-
und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Destination und entlastet hiermit Suntrek
und seine Stellvertreter.
Hiermit Bestätigt der Reisende ausdrücklich die Akzeptanz und Kenntnisnahme oben
genannter Risiken, verbunden mit der Zahlung und dem Recht seiner Teilnahme an
genannten Treks, Touren, Expeditionen oder anderen Aktivitäten, die von Suntrek,
deren Stellvertretern, Mitarbeitern, Eigentümern, Gesellschaftern, Partnerunter-nehmen
oder Leistungsträgern organisiert werden, einschliesslich des im gesetzlich erlaubten
Rahmen liegenden Risikos fahrlässigen Handelns oder Versäumnissen seitens Suntrek
und seiner Stellvertreter, Eigentümer, Mitarbeiter, Funktionäre, Direktoren, Gesellschafter,
Partnerunternehmen oder Leistungsträger. Ausserdem erklärt sich der Reisende hiermit
ausdrücklich bereit, Suntrek und deren Stellvertreter, Eigentümer, Mitarbeiter,
Funktionäre, Direktoren, Gesellschafter, Partnerunternehmen und Leistungsträger
von allen Verbindlichkeiten, Handlungen und deren Folgen, Schulden, Klagen und
Forderungen jeglicher Art, die er im Moment hat oder welche durch oder in Verbindung
mit seinem Trek oder der Teilnahme an Aktivitäten, die von Suntrek und deren Stellvertretern,
Eigentümern, Mitarbeitern, Gesellschaftern, Partnerunternehmen oder Leistungsträgern
organisiert sind, zu entbinden, zu entlasten und nicht haftbar zu machen. Diese
Bedingungen dienen als vollständige Entlastung und drücken die vollständige Akzeptanz
und Kenntnisnahme des Risikos seitens des Reisenden, seiner Erben, Bevollmächtigten,
Nachlassverwalter und alle Mitglieder seiner Familie einschliesslich aller mit
ihm reisenden Minderjährigen aus. Der Reisende Bestätigt, alle Punkte und rechtlichen
Konsequenzen dieser Reisebedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie das
Risiko zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben und stimmt hiermit allen
Bedingungen zu. Der Reisende bestätigt, dass Suntrek empfiehlt dieses Dokument
vor Buchung anwaltlich prüfen zu lassen. Ausserdem stimmt der Reisende zu, dass
jeglicher Rechtsstreit in Verbindung mit diesen Reiseleistungen ausschliesslich
und verbindlich vor einer Schlichtungsstelle Gehör findet. Verzicht auf jegliches
Recht, Folgeschäden, Busszahlungen, Strafzahlungen und Entschädigungen einzufordern:
Unabhängig von den Umständen, die zu einer Klage führen können, verzichtet der
Reisende auf jegliches Recht Folgeschäden, Busszahlungen, Strafzahlungen oder
Entschädigungen gegen Suntrek, seinen Vertretern, Eigentümern, Mitarbeitern, Funktionären,
Direktoren, Gesellschaftern, Partnerunternehmen und Leistungsträgern geltend zu
machen. Der Reisende bestätigt, dass Suntrek bei der Kalkulation der Tour-/Trekkosten
auf sein Einverständnis bezüglich der Bedingungen und deren Durchsetzbarkeit vertraut
hat. Ohne diese Reisebedingungen wären die Tour-/Trekkosten höher oder Suntrek
wäre nicht in der Lage, diese Leistungen anzubieten.
16. Vermittlung
Ist Suntrek lediglich Vermittler einzelner Leistungen fremder Unternehmen/Organisationen,
so haftet Suntrek nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht
für die Erbringung oder den Inhalt der Leistung oder fahrlässiges Handeln der
Veranstalter/Leistungsträger.
17. Schlichtung
Der Reisende stimmt zu, dass jegliche Kontroverse, die aus diesen Reisebedingungen,
dem Katalog, der Website oder sämtlicher Literatur, die meinen Trek betrifft,
entsteht, der Trek selbst, Schadensersatzklagen, Schäden oder Tod, die während
oder in Verbindung mit dem Trek auftreten, ausschliesslich mit IFFTA, The World
Travel Dispute Center Inc. gelöst werden. Solche Verfahren werden nach kalifornischem
Gesetz entschieden. Die Parteien verzichten auf das Recht sich auf die Rechtsvorschrift
oder Statut eines Staates oder ein Gesetz zu beziehen, das eine Ausnahme zum oben
genannten Schlichtungsverfahren darstellt.
Verzicht auf Geschworenen-Gerichtsverfahren: In Verbindung mit jeglichen Handlungen
oder Rechtsverfahren, die sich aus diesen Reisebedingungen ergeben, verzichten
alle Parteien bewusst auf das Recht eines Geschworenen-Gerichtsverfahrens.
18. Sonstiges
Falls ein Teil dieser Reisebedingungen als ungültig erklärt wird, uneinklagbar
oder auf eine bestimmte Situation nicht anwendbar ist, wird die Gültigkeit der
übrigen Reisebedingungen nicht beeinflusst.
19. Verzicht
Das Scheitern einer Partei, alle genannten Bedingungen dieser Reisebedingungen
einzuhalten, hat nicht die Ungültigkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge
und berechtigt nicht zu einem Verzicht auf andere Bedingungen oder zu einem Verstoss
gegen diese Reisebedingungen.
20. Ausschluss
Die Reisebedingungen sind zu Gunsten des Reisenden und Suntrek. Sie sind alleingültig
und setzen jegliche Werbung, Internetseiten, Marketing oder andere Verkaufsliteratur
oder Aktivitäten von Suntrek und Dritten ausser Kraft. Nichts was in diesem Material
enthalten ist soll neue Ansprüche aus oder in Verbindung mit diesen Reisebedingungen
darstellen.
21. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Santa Rosa, Kalifornien. Anwendbar ist kalifornisches Recht.
Suntrek hat auch das Recht, den Reisenden auch beim zuständigen Gericht seines
Wohnortes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Diese Teilnahmebedingungen
sind gültig bis auf Widerruf.
Veranstalter:
SUNTREK Tours Inc.
Sun Plaza 77 West Third Street
Santa Rosa, CA 95401
USA
Stand: 2008
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